Einspruchsfrist versäumt, was jetzt?
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Diverse Möglichkeiten im Detail
Der Steuerbescheid auch als Steueranmeldungen gemäß § 168 AO oder Vorauszahlungsbescheide bezeichnet legt fest, ob und in welcher Höhe ein Anspruch durchgesetzt werden kann (§ 218 Abs. 1 AO). Dies gilt auch dann, wenn er materiell-rechtlich unzutreffend ist und insbesondere dann, wenn die Steuer zu hoch oder zu niedrig festgesetzt worden ist.
Vereinfacht gesagt bedeutet das: Der Steuerpflichtige muss die in einem Steuerbescheid zu hoch festgesetzte Steuer zahlen, wenn es ihm nicht gelingt, die Festsetzung erfolgreich anzugreifen.
Dafür stehen dem Steuerpflichtigen das Einspruchsverfahren (§§ 347 ff. AO) und die Korrekturtatbestände (insbes. §§ 129, 164, 165, 17 ff. AO) zur Verfügung. Dabei wahrt das Einspruchsverfahren die Rechte des Steuerpflichtigen im Zweifel umfassender als ein Korrekturantrag. Der Einspruch ist fristgebunden (vgl. § 355 AO).
Lassen Sie sich in diesem Video zeigen, welche Möglichkeiten der Steuerpflichtige hat, wenn die Einspruchsfrist fruchtlos verstrichen ist.
Inhalte
- Wirkung eines Steuerbescheids
- PrĂĽfung der Nichtigkeit des Steuerbescheids
- Methoden zur Anfechtung eines rechtswidrigen Verwaltungsaktes
- Voraussetzungen fĂĽr eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
- Grundsätzliche Probleme eines Korrekturantrags
Zielgruppe
Fach- und Führungskräfte von Steuerkanzleien