§ 233a AO Verzinsung von Steuernachforderungen und Erstattungen
Video
Die gesetzliche Neuregelung der Vollverzinsung sicher umsetzen
Die Neuregelung der Verzinsung von Steuernachforderungen und Erstattungen gem. § 233a AO ist für die Praxis sehr relevant, da sich nicht nur betragsmäßig einiges geändert hat. In dem Video wird die Funktion der Verzinsung im Steuerrecht erläutert. Anhand von praxisnahen Beispielen und einem Übungsfall wird verdeutlicht, wie man die § 233a Zinsen berechnet und für welche Zeiträume sie festgesetzt werden. Das theoretisch erworbene Wissen wird durch Beispiele vertieft.
Hintergrund
Am 08.07.2021 hat das BVerfG die Vollverzinsung nach § 233a AO für Zeiträume ab 2014 für verfassungswidrig erklärt. Die Neuregelung wurde durch das Zweite Gesetz zur Änderung der AO und des Einführungsgesetz zur AO vom 12.07.2022 eingeführt. Zentraler Aspekt dieser Neuregelung ist die Höhe des Zinssatzes, der von 0,5 % auf nunmehr 0,15 % pro Monat reduziert wurde.
Inhalte
- Zinsen in der AO
- Sinn und Zweck § 233a AO
- Anwendungsbereich & Zinsschuldner
- Zinslauf
- Zinshöhe
- Berechnung der Zinsen
- Verhältnis zu anderen steuerlichen Nebenleistungen
Zielgruppe
Fach- und Führungskräfte aus Steuerkanzleien und Steuerabteilungen von Unternehmen
Voraussetzungen
Grundkenntnisse des Verfahrensrechts (AO)