Vorsteuerberichtigung nach § 15a UStG
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Nutzungsänderung bei Anlagevermögen
Eine Vorsteuerberichtigung nach § 15a UStG kann bspw. ausgelöst werden, wenn eine bislang steuerpflichtige Vermietung teilweise nicht fortgeführt wird oder auch wenn Anlagevermögen verkauft bzw. entnommen wird.
Dieses Seminar macht Sie damit vertraut, welche Vorgänge der Vorsteuerberichtigung nach § 15a UStG zu unterwerfen sind.
Hintergrund
In der Praxis zu wenig beachtet, dabei höchst relevant, zudem fehleranfällig und komplex.
Der Vorsteuerabzug von Anlagevermögen, z. B. Grundstücken und Pkws, aber auch von Bestandteilen, die nachträglich in bereits vorhandenes Anlagevermögen eingehen, z. B. der Einbau einer Klimaanlage, einer Einbauküche oder eines Aufzugs, wird vom Fiskus fünf Jahre bzw. zehn Jahre lang überwacht. Kommt es in diesem Zeitraum zu einer geänderten Nutzung, ist unter bestimmten Voraussetzungen eine Vorsteuerberichtigung durchzuführen. Dies gilt auch beim Bezug sonstiger Leistungen für vorhandenes Anlagevermögen, z. B. beim Fassadenanstrich oder bei der Generalüberholung von Heizungsanlagen.
Inhalte
- Ăśberblick
- Berichtigungsobjekte
- Berichtigungszeiträume
- Besonderheiten bei Immobilien
- Relevante Nutzungsänderungen aus Sicht des Finanzamts
- Wann und wie die Vorsteuerberichtigung anzugeben ist
Zielgruppe
Fachkräfte aus dem Steuer- und Rechnungswesen