Reverse Charge in der Praxis
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§13b - Rechtskonforme Anwendung
13b UStG führt bei Auslands- und Inlandsgeschäfte mit bestimmten Waren bzw. Dienstleistungen zu einer Umkehr der Steuerschuldnerschaft. Dabei wird die Steuerschuldnerschaft vom ausführenden Unternehmer auf den Käufer übertragen. Der Veräußerer stellt in Folge dessen den Nettobetrag in Rechnung. Der Käufer ist sodann für die Anmeldung der zu zahlenden Umsatzsteuer im Rahmen der Umsatzsteuervoranmeldung verantwortlich.
Hintergrund
Damit verhindert das Reverse-Charge-Verfahren Steuerbetrug insbesondere bei grenzüberschreitenden Geschäften. Die nicht vollständige Harmonisierung von EU-Recht (MwStSystRL) und nationalem Recht (UStG) schafft in der Praxis jedoch viele Probleme und Unsicherheiten hinsichtlich der richtigen Umsetzung - sowohl für den leistenden Unternehmer als auch für den Leistungsempfänger.
Inhalte
- Unionsrechtliche Grundlagen
- MwStSystRL und UstG
- Steuerschuldnerschaft
- Umsetzung in Deutschland
- Ăśberblick
- Vorsteuer
- Ausgewählte Beispiele
Zielgruppe
Alle Unternehmen, die ihre Leistungen im Ausland anbieten oder Leistungen aus dem Ausland einkaufen. Inländische Bauunternehmen, Gebäudereiniger, Metallhändler.