Innergemeinschaftliches Dreiecksgeschäft
Video
Voraussetzungen, Anwendungs- und Sonderfälle prägnant erläutert
Das innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäft ist in § 25b UStG geregelt und stellt eine Vereinfachungsnorm für innergemeinschaftliche Reihengeschäfte dar. Diese Vereinfachungsregelung gilt jedoch nur für Umsatzgeschäfte mit drei beteiligten Unternehmern aus drei verschiedenen EU-Mitgliedstaaten. Es besteht jedoch die Möglichkeit, dass ein solches Dreiecksgeschäft auch mit mehr als drei Beteiligten vorliegt, wenn durch drei unmittelbar nacheinander liefernde Unternehmer am Ende der Lieferkette die übrigen Voraussetzungen des § 25b UStG erfüllt sind.
Unser Videoseminar gibt Ihnen Aufschluss darüber, wann ein innergemeinschaftliches Dreiecksgeschäft vorliegt. Zu den Vorteilen eines Dreieckgeschäfts zählen meist die vielfältigen Vereinfachungen in der täglichen Praxis. Für deren Realisierung ist allerdings ein Verständnis über die Regelung des § 25b UStG unabdingbar. Unser Seminar setzt hierzu Vorkenntnisse über umsatzsteuerliche Reihengeschäfte voraus. Empfehlung: Nutzen Sie im Vorfeld das Video-Seminar zum umsatzsteuerlichen Reihengeschäft um Ihr Wissen aufzufrischen.
Inhalte
- Erkennen eines innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäfts
- Unterscheidung Reihengeschäft und Dreiecksgeschäft
- Steuerliche Vorteile eines Dreiecksgeschäfts
- Verwaltungsvereinfachungen und Aufzeichnungspflichten im Rahmen eines Dreiecksgeschäfts
Zielgruppe
Fach- und Führungskräfte aus Buchhaltung und Steuerkanzlei