§ 13b – Reverse-Charge in der Praxis
Praxis-Seminar
Rechtskonforme Anwendung, richtige Rechnungsstellung und Steuererklärung
§13b UStG führt bei Auslands- und Inlandsgeschäfte mit bestimmten Waren bzw. Dienstleistungen zu einer Umkehr der Steuerschuldnerschaft. Dabei wird die Steuerschuldnerschaft vom ausführenden Unternehmer auf den Käufer übertragen. Der Veräußerer stellt in Folge dessen den Nettobetrag in Rechnung. Der Käufer ist sodann für die Anmeldung der zu zahlenden Umsatzsteuer im Rahmen der Umsatzsteuervoranmeldung verantwortlich.
Damit verhindert das Reverse-Charge-Verfahren Steuerbetrug insbesondere bei grenzüberschreitenden Geschäften. Die nicht vollständige Harmonisierung von EU-Recht (MwStSystRL) und nationalem Recht (UStG) schafft in der Praxis jedoch viele Probleme und Unsicherheiten hinsichtlich der richtigen Umsetzung - sowohl für den leistenden Unternehmer als auch für den Leistungsempfänger.
Neben grenzüberschreitenden Geschäften unterliegen aber auch u. a. inländische Bauleistungen, Lieferungen von bestimmten Abfallstoffen, Mobilfunkgeräten, Tabletcomputer und Metallen dem Reverse-Charge-Verfahren Das Thema Reverse-Charge hält Sie als Unternehmer damit ständig auf Trab.Dieses Seminar macht Sie damit vertraut, welche Vorgänge dem Reverse-Charge-Verfahren zu unterwerfen sind. Sie erhalten praxisnahe Lösungsmöglichkeiten, die Sie anhand der im Mittelpunkt des Seminars stehenden Fallbeispiele des § 13b UStG verstehen und anwenden können.
Hintergrund
Die nicht vollständige Harmonisierung von EU-Recht (MwStSystRL) und nationalem Recht (UStG) schafft in der Praxis viele Probleme und Unsicherheiten hinsichtlich der richtigen Umsetzung - sowohl für den leistenden Unternehmer als auch für den Leistungsempfänger.
Inhalte
- Unionsrechtliche Grundlagen
- Umsetzung in Deutschland mit vielen Praxisfällen
- Ăśberblick
- Rechnungsstellung bei Reverse Charge
- Vorsteuer bei Reverse Charge
- Umsetzungsdetails mit Praxisfällen, u. a.
- im Inland steuerpflichtige Dienstleistungen im Ausland ansässiger Unternehmer
- im Inland steuerpflichtige Werklieferungen im Ausland ansässiger Unternehmer
- Bauleistungen an im Inland ansässige Bauunternehmer
- Lieferungen bestimmter Abfälle
- Gebäudereinigungen an im Inland ansässige Gebäudereiniger
- Lieferungen bestimmter Metalle
Zielgruppe
Alle Unternehmen, die ihre Leistungen im Ausland anbieten oder Leistungen aus dem Ausland einkaufen. Inländische Bauunternehmen, Gebäudereiniger, Metallhändler.
Ergänzende Hinweise
Beginn Seminar: 09:00 Uhr
Ende Seminar: 17:00 Uhr
Dauer: 1 Tag
Verpflegung: Tagungsgetränke und Mittagessen sind im Preis des Präsenzseminars "§ 13b – Reverse-Charge in der Praxis" enthalten.
Unterlagen: Für alle Seminartermine stehen die Unterlagen ab 48 Std. vor dem Seminarbeginn in „MyEndriss“ zum Download zur Verfügung. Bei den Präsenzveranstaltungen liegen die Unterlagen zusätzlich auch ausgedruckt im Seminarraum aus.