Umwandlung eines Einzelunternehmens in eine GmbH
Video
Der §2 UmwStG in der näheren Betrachtung
Im diesem Video thematisieren wir sowohl die gesellschaftsrechtliche Seite als auch die steuerrechtliche Seite.
Zunächst erläutert Ihnen Prof. Dr. Burkhard Binnewies die zivilrechtlichen Alternativen einer solchen Umwandlung. Dabei legt er den Schwerpunkt auf die in der Praxis relevantesten Alternativen: Einbringung und Ausgliederung. Es werden ihre jeweiligen Vor- und Nachteile abgewogen und dargestellt.
Im zweiten Modul erfolgt die Darstellung der steuerrechtlichen Voraussetzungen und Konsequenzen. Dabei betrachten wir den § 20 UmwStG etwas näher. Diese Norm ermöglicht eine steuerneutrale Überführung, d. h. ohne Aufdeckung stiller Reserven, eines Einzelunternehmens auf eine GmbH.
Ziel dieses Video ist es Ihnen aufzuzeigen, wie eine steuerneutrale Überführung eines Einzelunternehmens in eine GmbH erfolgen kann. So können Sie gemeinsam mit Ihren Mandanten entscheiden, welchen Weg Sie im jeweiligen Einzelfall wählen möchten.
Inhalte
- Zivilrechtliche Alternativen einer Umwandlung eines Einzelunternehmens in eine GmbH
- Vor- und Nachteilen der Einbringung und Ausgliederung
- Steuerrechtliche Konsequenzen einer Umwandlung
- Voraussetzungen und Rechtsfolgen des § 20 UmwStG
- Anforderungen, die fĂĽr eine steuerneutrale ĂśberfĂĽhrung eines Einzelunternehmens in eine GmbH erfĂĽllt sein mĂĽssen
Zielgruppe
Steuerberater
Ergänzende Hinweise
Unterlagen
Die Folien sowie ein Skript werden zusätzlich als Download bereitgestellt.
Zugriff
Nach der Buchung ist das Video-Seminar für mindestens ein Jahr über unsere Videoplattform abrufbar. Sie erhalten unbegrenzten Zugriff und können die Inhalte beliebig oft abspielen. Bitte beachten Sie, dass die Buchung personengebunden ist und für jeden Teilnehmenden ein kostenpflichtiger Zugang gebucht werden muss.
Aufnahmedatum/Rechtsstand
04.2019. Das Video wird regelmäßig geprüft und zeigt die aktuellen Regelungen der steuerrechtlichen Seite auf. Auch die grundsätzlichen Regelungen der gesellschaftsrechtlichen Seite sind zutreffend abgebildet.
Bitte beachten Sie, dass die durch das UmRUG mit Wirkung vom 01.03.2023 in Kraft getretenen Änderungen des Umwandlungsgesetz (UmwG) aufgrund des Rechtsstands des Videos nicht enthalten sind. Diese betreffen Neuregelungen zur grenzüberschreitenden Umwandlung sowie Sondergesetze zur Unternehmensmitbestimmung. Die handelsrechtliche Spezialregelung des § 54 Abs. 4 UmwG zur Begrenzung von baren Zuzahlungen im Umwandlungsvertrag wird beispielsweise im Video nicht abgebildet.