Nutzungsdauer von Computer Hard- und Software
Video
Aktualisiertes BMF-Schreiben vom 22.02.2022
In diesem Seminar vermitteln wir Ihnen neben den Inhalten des BMF-Schreibens auch die praxisrelevanten Auswirkungen wie z.B. Abschreibungen in der Handelsbilanz, mögliche Nichtanwendung der Pro-rata-temporis-Regel und Vorgehensweise bei der Buchung. Lernen Sie, welche Wirtschaftsgüter von der neuen Abschreibungsregel profitieren und welche nicht.
Hintergrund
Mit update vom 22.02.2022 hat das BMF sein Schreiben vom 26.02.2021 aktualisiert und die Spielregeln für die Abschreibung von Computer Hard- und -Software grundlegend geändert. Nach neuer Auffassung beträgt die Nutzungsdauer lediglich ein Jahr. In der Praxis kam es nach dem ersten BMF-Schreiben vom 26.02.2021 zu zahlreichen Fragen, z.B. zur Anwendung der zeitanteiligen Abschreibung, zur Abschreibung in der Handelsbilanz und zum Charakter des BMF-Schreibens.
Inhalte
- Definition begĂĽnstigter Hard- und Software
- Kennzeichnungspflicht gem. Oködesign-Verordnung
- Abgrenzung zu nicht begĂĽnstigten WirtschaftsgĂĽtern
- Anwendungsregelungen
- Anwendung der Nutzungsdauer in der Handelsbilanz
- Ist die Nutzungsdauer von einem Jahr ein Zwang?
- Zum Wahlrecht bezĂĽglich pro rata temporis
Zielgruppe
Unternehmen, Buchhalter, Steuerkanzleien, Mitarbeiter aus der IT-Branche
Voraussetzungen
Vorausgesetzt werden Grundkenntnisse der Buchhaltung und insbesondere der Anlagenbuchhaltung.