Leasing im Steuerrecht
Video
Wichtiges zu Leasing im Steuerrecht
Unser Seminar vermittelt Ihnen die notwendigen Kenntnisse, um Geschäftsvorfälle in Handels- und Steuerrecht rechtssicher erfassen zu können. Die Bilanzierungspraxis verlangt die korrekte Anwendung der Zurechnung von Wirtschaftsgütern. Dabei spielt gerade das Problem Leasing in der Praxis ein großes Problem. Das Seminar vermittelt einen kompakten Überblick über die grundlegenden Probleme der Zurechnung bei Leasing und deren Rechtsfolge für die Erstellung von Jahresabschlüssen bei allen Rechtsformen (Einzelunternehmen, Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften) für das Geschäfts- / Wirtschaftsjahr 2020. Der skriptorientierte Vortrag wird fallbezogen die bilanzrechtlichen Probleme der Zurechnung bei Leasing darstellen.
Hintergrund
Leasing als Finanzierungs- und Investitionsform wurde in den USA entwickelt. Demzufolge hat der Terminus Leasing, der in etymologischer Hinsicht eine Ableitung vom englischen Verb „to lease“ = „mieten, pachten, bzw. vermieten, verpachten“ ist, einen englischen Wortstamm. Leasing, einer wortgetreuen Übersetzung des englischen Worts „lease“ folgend, im Deutschen als Miete von Gegenständen zu bezeichnen, erscheint jedoch nach der Begriffsauffassung, die in Deutschland vorherrscht, zu kurz zu greifen. Der Leasingvertrag ist nicht als gesetzlicher Vertragstyp fixiert. Leasingverträge als Rechtsbeziehungen sui generis setzen sich nach ihrem wirtschaftlichen Gehalt aus den Elementen der Miete, des Kaufs und des Darlehens zusammen. Durch die im Zivilrecht geltende Vertragsfreiheit kann bei der Gestaltung der Verträge den Besonderheiten eines jeden einzelnen Falls Rechnung getragen werden. Um Leasing handelt es sich nicht allein dadurch, dass ein Vertrag mit Leasing tituliert wird. Vielmehr entscheidet der wirtschaftliche Gehalt einer Vertragsgestaltung darüber, ob ein Leasinggeschäft vorliegt oder nicht.
Inhalte
- Finanzierungsleasing
- Zurechnung bei Leasing
- Verträge ohne Option
- Verträge mit Kaufoption
- Verträge mit Mietverlängerungsoption
- Spezialleasing
- Rechtsfolgen
- Beim Leasingnehmer, sofern Leasinggeber EigentĂĽmer ist
- Beim Leasingnehmer, sofern Leasingnehmer EigentĂĽmer ist
Zielgruppe
Fach- und Führungskräfte aus dem Rechnungswesen und der Steuerabteilung.
Voraussetzungen
Grundlegende Kenntnisse im Bereich Steuern und Bilanzierung.