Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR)
Praxis-Seminar
Die Alternative zur doppelten Buchführung: Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG
Das Einkommensteuerrecht kennt neben der Bilanzierung die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) nach § 4 Abs. 3 EStG als Gewinnermittlungsart. Kleine Gewerbetreibende, Freiberufler und Vereine schätzen diese vereinfachte Form der Gewinnermittlung.
Besonderheit dieser Gewinnermittlungsmethode ist das sog. Zufluss- und Abflussprinzip des § 11 EStG: nur die Einnahmen bzw. Ausgaben sind zu berücksichtigen, die in dem entsprechenden Wirtschaftsjahr eingenommen bzw. gezahlt wurden.
Das Zufluss-/Abflussprinzip wird allerdings durch viele Ausnahmen und Sonderregelungen durchbrochen, die sich teils aus dem Gesetz selbst, teils aus der Rechtsprechung sowie aus den Verwaltungsanweisungen ergeben.
Im Seminar wird zunächst das Grundprinzip der EÜR erläutert, danach wird auf die verschiedenen Ausnahmen eingegangen. Anhand vieler praxisorientierter Beispiele erhalten Sie einen systematischen Überblick über das Rechtsgebiet sowie das erforderliche Wissen für die Erstellung von Einnahmen-Überschuss-Rechnungen.
Hintergrund
In unserem Praxis-Seminar zur „Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR)“ lernen Sie zunächst das Grundprinzip der Einnahmen-Überschuss-Rechnung kennen. Danach wird auf die verschiedenen Ausnahmen wie z. B. im Bereich der Abschreibung oder der Entnahmen eingegangen. Dem Wechsel der Gewinnermittlungsart ist ein gesondertes Kapitel gewidmet.
Anhand vieler praxisorientierter Beispiele gewinnen Sie einen systematischen Überblick über das Rechtsgebiet. Zudem werden Sie durch das in unserem Praxis-Seminar vermittelte Wissen in die Lage versetzt, Einnahmen-Überschuss-Rechnungen zu erstellen.
Das Einkommensteuerrecht kennt neben der Bilanzierung die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) nach § 4 Abs. 3 EStG als Gewinnermittlungsart. Kleine Gewerbetreibende, Freiberufler und Vereine schätzen diese vereinfachte Form der Gewinnermittlung.
Besonderheit dieser Gewinnermittlungsmethode ist das sog. Zufluss- und Abflussprinzip des § 11 EStG: nur die Einnahmen bzw. Ausgaben sind zu berücksichtigen, die in dem entsprechenden Wirtschaftsjahr eingenommen bzw. gezahlt wurden.
Das Zufluss-/Abflussprinzip wird allerdings durch viele Ausnahmen und Sonderregelungen durchbrochen, die sich teils aus dem Gesetz selbst, teils aus der Rechtsprechung sowie aus den Verwaltungsanweisungen ergeben.
Inhalte
- Das Konzept der Einnahmen-Überschuss-Rechnung
- Betriebseinnahmen abzüglich Betriebsausgaben
- Kreis der Überschussrechner
- Erstellen der EÜR
- Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben i. S. d. EÜR
- Das Zu- und Abflussprinzip
- Sonderregelung: Behandlung des Anlagevermögens
- Weitere Sonderregelungen
- Umsatzsteuer
- bgrenzung zwischen Betriebsvermögen und Privatvermögen
- Notwendiges Betriebsvermögen
- Notwendiges Privatvermögen
- Gewillkürtes Betriebsvermögen
- Gemischt genutzte Wirtschaftsgüter
- Besteuerung stiller Reserven
- Einlagen und Entnahmen
- Einlagen
- Entnahmen
Zielgruppe
Freiberufler und andere Selbstständige sowie deren Mitarbeiter aus dem kaufmännischen Bereich, Vereine, Existenzgründer und Unternehmer, die ihre Gewinnermittlung selbst erstellen, Einsteiger und Wiedereinsteiger in Steuer- oder Buchhaltungsbüros, Gewerbetreibende mit nicht mehr als 600.000 € Umsatz und 60.000 € Gewinn p.a.
Ergänzende Hinweise
Beginn Seminar: 13:30 Uhr
Ende Seminar: 17:00 Uhr
Dauer: 2 halbe Tage
Unterlagen: Für alle Seminartermine stehen die Unterlagen ab 48 Std. vor dem Seminarbeginn in „MyEndriss“ zum Download zur Verfügung. Bei den Präsenzveranstaltungen liegen die Unterlagen zusätzlich auch ausgedruckt im Seminarraum aus.