Mitarbeiterentsendung aus Sicht der Sozialversicherung
Video
Entsendung von Beschäftigten ins Ausland - Was ist aus sv-rechtlicher Sicht zu beachten?
Werden Sie sicherer in der Beurteilung von Mitarbeitenden, die ins vertragslose Ausland, in Abkommensstaaten oder in einen anderen EU-/EWR-Staat entsandt werden. Reagieren Sie richtig, wenn die Entsendung länger dauer als geplant oder zulässig ist. Anschließend wissen Sie, an welche Stellen Sie sich für Informationen wenden können.
Hintergrund
Deutschland liegt mitten in Europa - mitten in der EU bzw. im EWR und pflegt darüber hinaus mit vielen weiteren Staaten enge wirtschaftliche Kontakte. Vielfach werden Arbeitnehmende vom inländischen Arbeitgeber ins Ausland entsandt. Neben anderen Aspekten ist dann auch wichtig abzuklären, wie die Entsandten (Expats) weiterhin sv-rechtlich abgesichert sind. Auch ist manchmal fraglich wo ein Arbeitnehmer zu versichern ist, der in einem anderen EU-Staat lebt und arbeitet, aber auch in der BRD beschäftigt ist? Zu diesen Fragen gibt es Antworten in unserem Video.
Inhalte
- Voraussetzungen einer Entsendung im sozialversicherungsrechtlichen Sinne
- Entsendung ins vertragslose Ausland
- Einstrahlung und Ausstrahlung
- Entsendung in einen EU-/EWR-Staat, in die Schweiz oder nach GroĂźbritannien/Nordirland
- Entsendung in Staaten, mit den die BRD ein SV-Abkommen geschlossen hat
- Ăśbersichten und hilfreiche Seiten
Zielgruppe
Mitarbeitende im Bereich der Entgeltabrechnung, die auch mit der Entsendung von Arbeitnehmenden konfrontiert sind.
Voraussetzung
Die Teilnehmenden sollte Grundkenntnisse im Versicherungsrecht der Sozialversicherung haben.
Ergänzende Hinweise
Unterlagen
Die Folien werden zusätzlich als Download bereitgestellt.
Zugriff
Nach der Buchung ist das Video-Seminar für mindestens ein Jahr über unsere Videoplattform abrufbar. Sie erhalten unbegrenzten Zugriff und können die Inhalte beliebig oft abspielen. Bitte beachten Sie, dass die Buchung personengebunden ist und für jeden Teilnehmenden ein kostenpflichtiger Zugang gebucht werden muss.
Aufnahmedatum/Rechtsstand
02.05.2024