Lohnsteuer 2021 aktuell: Gutscheine & Co
Video
Die Abgrenzung zwischen Barlohn und Sachzuwendungen ist von zentraler lohnsteuerlicher Bedeutung, weil
- nur bei Vorliegen von Sachzuwendungen die 60 EUR-Aufmerksamkeitsgrenze zur Anwendung kommt,
- nur bei Vorliegen von Sachzuwendungen die 44 EUR bzw. ab 2022 die 50 EUR-Freigrenze zur Anwendung kommt und
- weil nur bei Vorliegen von Sachzuwendungen eine Pauschalierung der Lohnsteuer nach § 37b EStG zulässig ist.
In dem Video Lohnsteuer aktuell: Gutscheine & Co. wird praxisnah anhand zahlreicher Beispiele auf die neuen Abgrenzungen eingegangen.
Hintergrund
Mit seinem Schreiben vom 13. April 2021 hat das BMF umfassend zur Abgrenzung zwischen Geldleistungen und SachbezĂĽgen Stellung genommen. Im Mittelpunkt stehen die Behandlung der seit 2020 geltenden gesetzlichen Neuregelung sowie die Zulassung einer Nichtbeanstandungsregelung bis Ende 2021. Die aktuelle Verwaltungsanweisung ist auch im Hinblick auf die notwendige Anpassung der bislang ausgegebenen Gutscheine zum Jahreswechsel 2021 / 2022 bedeutsam.
Inhalte
- Abgrenzungsgrundsätze
- BMF-Schreiben v. 13.4.2021
- Zweckgebundene Geldleistungen
- Nachträgliche Kostenerstattungen oder durchlaufende Gelder
- Gutscheine mit Einlösung nur beim Aussteller
- Gutscheine mir Einlösung in einem begrenzten Akzeptanzkreis / Kundenkarten
- Gutscheine mit Einlösung zugunsten einer begrenzten Waren-/Dienstleistungspalette
- Gutscheine fĂĽr bestimmte Zwecke
- Besonderheiten
- Versicherungsschutz (Krankenversicherung, Unfallversicherung)
- Restaurantscheck
- Digitale Essenmarken
- Zuflusszeitpunkt
- Gefahr: Arbeitgeberzusatzleistung und Gutscheinausgabe
- Gesetzesänderung
- Begriffsbestimmung: Zusatzleistungen (§ 8 Abs. 4 EStG)
- Nichtbeanstandungsregelung
- Lohnsteuerrecht
- Sozialversicherungsrecht
- Aufzeichnungen im Lohnkonto und Befreiungsmöglichkeit
Zielgruppe
Fach- und Führungskräfte aus dem Personalwesen; aus Personalabrechnung, Personalleitung, Personalsachbearbeitung, Lohn- und Gehaltsabrechnung