Die richtige Eingruppierung nach §12 TVöD - TV-L
Praxis-Seminar
Eingruppierungsgrundsätze in der öffentlichen Verwaltung des Bundes, der Länder und der Kommunen
Die richtige Eingruppierung eines Arbeitnehmers in das Entgeltsystem des TVöD bzw. TV-L ist häufig ein rechtlich sehr komplexer und schwieriger Vorgang. Die Stellenbewertung nach dem TVöD Bund/VKA bzw. TV-L brachten bzw. bringen zahlreiche Neuerungen und Modifizierungen. Sie orientiert sich an der arbeitsvertraglich vereinbarten tatsächlich auszuübenden Tätigkeit. Eine korrekte Stellenbewertung setzt Kenntnisse der zentralen Eingruppierungsgrundsätze voraus.
Hintergrund
Um zeitaufwendige Verfahren vor den Arbeitsgerichten zu vermeiden, müssen sachkundige Bewerter die tarifkonforme Stellenbewertung ermitteln können. Zudem muss die Bedeutung von Stellenbeschreibungen, Tätigkeitsaufzeichnungen und Arbeitsvorgängen für die Stellenbewertung und die Eingruppierung beachtet werden.
Für die richtige Eingruppierung kommt es grundsätzlich nicht darauf an, welche Entgeltgruppe im Arbeitsvertrag angegeben ist. Die richtige Eingruppierung ergibt sich vielmehr grundsätzlich aus der vom Arbeitnehmer tatsächlich auszuübenden Tätigkeit. Es ist zu prüfen, welche Entgeltgruppe diese Tätigkeit zuzuordnen ist. Der Arbeitnehmer hat – unabhängig von der Angabe im Arbeitsvertrag – einen Anspruch auf Bezahlung nach der auf diese Weise gefundenen Entgeltgruppe.
Inhalte
- Bewertungsgrundsätze des § 12 TVöD Bund/VKA und TV-L.
- Grundsatz der Tarifautomatik.
- Auszuübende Tätigkeit/ausgeübte Tätigkeit.
- Grundsatz und Bildung von Arbeitsvorgängen unter Berücksichtigung der tariflichen Vorschriften sowie der BAG-Rechtsprechung.
- Objektbezogene Betrachtungsweise.
- Tätigkeiten unterschiedlicher tariflicher Wertigkeit.
- Bedeutung der Zusammenhangstätigkeiten.
- Verbot der Atomisierung und Aufspaltung von Tätigkeiten und Arbeitsvorgängen.
- Gesamtbetrachtung des Arbeitsplatzes hinsichtlich seiner Wertigkeit.
- Subjektive (personenbezogene) und objektive Tätigkeitsmerkmale.
- Korrigierende RĂĽckgruppierung und ihre Bedeutung in der Praxis
- Vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeiten einschl. der Darlegung der doppelten Billigkeitsprüfung (BAG)
- Aktuelle Rechtsprechung zum Eingruppierungsrecht
Zielgruppe
Führungskräfte, Personalsachbearbeiter/-innen, Personal- bzw. Betriebsräte, sowie sonst an der Thematik interessierte Personen die den TVöD oder TV-L unmittelbar oder analog anwenden.
Voraussetzungen
Die Teilnehmer sollten über Grundkenntnisse im Eingruppierungsrecht des öffentlichen Dienstes
Ergänzende Hinweise
Beginn Seminar: 09:00 Uhr
Ende Seminar: 17:00 Uhr
Dauer: 1 Tag
Unterlagen: Für alle Seminartermine stehen die Unterlagen ab 48 Std. vor dem Seminarbeginn in „MyEndriss“ zum Download zur Verfügung. Bei den Präsenzveranstaltungen liegen die Unterlagen zusätzlich auch ausgedruckt im Seminarraum aus.