Der Quellensteuerabzug nach § 50a EStG (Teil 1)
Video
Haftungsfälle und Risiken erkennen und vermeiden
Jeder kennt sie: Die Schauspieler und Stars aus Hollywood, die jährlich bei der Berlinale über den roten Teppich gehen und mit ihren Filmprojekten wieder eine beträchtliche Gage erhalten.
Aber haben Sie sich auch schon einmal mit der Besteuerung dieser Künstler befasst?
Diese Video-Reihe (Teil 1 und Teil 2) gibt Ihnen einen umfangreichen Einblick in die Besteuerung von beschränkt Steuerpflichtigen, die im Inland weder einen Wohnsitz noch einen gewöhnlichen Aufenthalt innehaben und die insbesondere im Inland künstlerische, sportliche, artistische, unterhaltende oder ähnliche Darbietungen ausführen. In diesem Fall besitzt regelmäßig Deutschland ein beschränktes „Einkommensteuerrecht“ an die im Inland gezahlten Vergütungen an im Ausland ansässige Künstler.
Unser Dozent Malte Geils befasst sich im ersten Teil mit den Grundsätzen des § 50a EStG:
- Persönliche und sachliche Voraussetzung des § 50a EStG
- Die Bemessungsgrundlage und der Steuersatz
- Betriebsausgaben und Werbungskosten
- Steuerabzug auf mehreren Stufen
Die Regelungen zum Steuerabzug nach § 50a EStG führen bei Fehlern in der Beratung nicht selten zu Haftungsfällen. Daher ist eine intensive Auseinandersetzung mit den einschlägigen Vorschriften unerlässlich. Vermeiden Sie so zukünftig drohende Haftungsfälle.
Inhalte
- Kennenlernen der wichtigen BMF-Schreiben betreffend § 50a EStG
- Einordnung von Darbietungen der beschränkt Steuerpflichtigen in künstlerische, sportliche, artistische, unterhaltende oder ähnliche Darbietungen
- Steuerabzug bei der inländischen Verwertung von Darbietungen
- Steuerabzug von Lizenzgebühren, Urheberrechten, gewerblichen Schutzrechten
- Besonderheiten bei der Sportlerleihe sowie bei der Software- und Datenbanküberlassung
- Bestimmung der Bemessungsgrundlage sowie des Steuersatzes
- Betriebsausgabenabzug oder Ansetzung von Werbungskosten
Zielgruppe
Steuerberater, Fach- und Führungskräfte aus Steuerkanzleien
Ergänzende Hinweise
Unterlagen
Die Folien werden zusätzlich als Download bereitgestellt.
Zugriff
Nach der Buchung ist das Video-Seminar für mindestens ein Jahr über unsere Videoplattform abrufbar. Sie erhalten unbegrenzten Zugriff und können die Inhalte beliebig oft abspielen. Bitte beachten Sie, dass die Buchung personengebunden ist und für jeden Teilnehmenden ein kostenpflichtiger Zugang gebucht werden muss.
Aufnahmedatum/Rechtsstand
Das Video wurde in 03/2020 aufgenommen und zuletzt 05/2024 auf den neuesten Rechtsstand aktualisiert.