Latente Steuern

Berechnung aktiver/passiver latenter Steuern in Konzernabschlüssen nach IFRS

In unserem zweitägigen Seminar erwerben Sie das notwendige Handwerkszeug, um latente Steuern in IFRS-Konzernabschlüssen auf allen Ebenen (Einzelabschluss und Reporting Package (HB II, HB III) sowie aus Konsolidierungsmaßnahmen) sicher und verlässlich zu bilanzieren. Außerdem lernen Sie folglich auch die nach Pillar 2 unter anderem erforderlichen Bereinigungen aus Konsolidierungsvorgängen zur Ermittlung des Mindeststeuer-Ergebnisses und verstehen dadurch die mit den Konsolidierungsmaßnahmen verbundenen latenten Steuern. 

Dabei lernen Sie unter anderem:

  • unter welchen Voraussetzungen latente Steuern auf den jeweiligen Konzernebenen zu bilden sind und welche Bilanzierungsverbote bestehen
  • mit welchen Steuersätzen latente Steuern zu bewerten sind
  • wie aktive und passive latente Steuern auszuweisen / zu saldieren sind
  • welche Besonderheiten bei der Bilanzierung aktiver latenter Steuern auf steuerliche Verlustvorträge bestehen
  • alle Konsolidierungsvorgänge, die latente Steuern auslösen (einschl. Equity-Methode)
  • die Relevanz von Outside Basis Differences in der Praxis
  • wie eine Steuerüberleitungsrechnung zu erstellen ist

Hintergrund

Auf die meisten Unterschiede zwischen IFRS-Bilanz und der steuerlichen Gewinnermittlung sind nach IAS 12 latente Steuern zu bilden. In der Praxis stellt dies eine besondere Herausforderung dar. Neben den entsprechenden IFRS-Regelungen müssen die Bilanzierenden auch über Kenntnisse im Steuerrecht verfügen. Gleichzeitig wird immer mehr auf die Höhe der Konzernsteuerquote geachtet; diese umfasst neben den „normalen“ Steuern auch die latenten Positionen.

Inhalte im Einzelnen

  • Grundlagen
  • Latente Steuern auf Gesellschaftsebene (Einzelabschluss, Reporting HB II))
    • Temporäre versus permanente Differenzen
    • Ansatzvoraussetzungen, Ansatzverbote
    • Erfolgswirksamkeit / Erfolgsneutralität
    • Saldierung
    • Anzuwendender Steuersatz
    • Erläuterung der typischen Differenzen zwischen Handels-, IFRS- (HB II) und Steuerbilanz: Selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte, Sachanlagen, Leasingsachverhalte, Beteiligungen, Zulagen, Pensions-, Drohverlust- und sonstige Rückstellungen, Fremdwährungstransaktionen, Finanzinstrumente inkl. Derivate / Hedging
    • Behandlung von Steuersatzänderungen / Mindeststeuersatz
  • Latente Steuern im Konzern
    • Latente Steuern aus temporären Differenzen im Rahmen der Neubewertung von Vermögenswerten und Schulden im Rahmen der Erstkonsolidierung (Kapitalkonsolidierung) erworbener Tochterunternehmen und deren Behandlung in der Folge
    • Einfluss latenter Steuern auf die Ermittlung des Goodwill
    • Alle sonstigen Konsolidierungsvorgänge (Schuldenkonsolidierung, Zwischenergebniseliminierung, Aufwands- und Ertragseliminierung) und latente Steuern auf hieraus entstehende temporäre Differenzen
    • Latente Steuern in Verbindung mit der Equity-Methode zur Konsolidierung von assoziierten Unternehmen und Joint Ventures
  • Latente Steuern auf Ebene der Anteilseigner (Outside Basis Differences)
  • Aktive latente Steuern auf steuerliche Verlustvorträge
    • Ansatzvoraussetzungen und Bewertung
    • Wirkung passiver latenter Steuern sowie Mindestbesteuerung
    • Wertberichtigung
  • Steuerüberleitungsrechnung auf Einzel- und Konzernabschlussebene
    • Vorgehensweise in der Praxis
    • Typische Überleitungspositionen: Steuersatzdifferenzen, Steuersatzänderungen, steuerfreie Einnahmen, nicht abzugsfähige Betriebsausgaben, Wertberichtigungen, Nichtansatz latente Steuern
  • Globale Mindestbesteuerung (Pillar 2)
    • Überblick über die wesentlichen Inhalte
    • Resümee: Wo helfen die erlernten Inhalte bei der Ermittlung des Mindeststeuer-Gewinns und des effektiven Steuersatzes?
    • Änderung des IAS 12 infolge Pillar 2

Zielgruppe

Unser Seminar zu latenten Steuern nach IAS 12 richtet sich an Fach- und Führungskräfte aus dem Finanz- und Rechnungswesen, der Steuerabteilung und dem Controlling sowie an Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, vor allem auch an alle Kollegen, die mit dem Thema Pillar 2 betraut sind. Das Seminar ist grundsätzlich auch für US-GAAP bzw. HGB-Anwender geeignet, da die Systematik der latenten Steuern vergleichbar ist.

Voraussetzungen

Zur Teilnahme an diesem Seminar sind Grundlagenkenntnisse der IFRS von Vorteil, jedoch nicht unbedingt erforderlich.

Methodik

Dieses latente Steuern Seminar enthält Präsenzunterricht mit ausführlichen Fallstudien, die darstellen, wie latente Steuern nach IFRS (IAS 12) gebildet werden. Darüber hinaus wird anhand zahlreicher Fallbeispiele der Unterschied zwischen Handels-, Steuer- und IFRS-Bilanz erläutert.

Seminarzeiten und -gebühr

Präsenzseminar: 09:00 - 17:00 Uhr
Online-Seminar:   09:00 - 17:30 Uhr

Für unsere Online-Seminare kalkulieren wir eine halbe Stunde länger ein, um Sie auch aus der Ferne angemessen zu betreuen, eine angenehme Lernatmosphäre zu schaffen und Ihnen genügend Zeit für Rückfragen einzuräumen. Die Gebühr für das Seminar vor Ort und das Online-Seminar beträgt 1.963,50 € einschließlich der Mehrwertsteuer.

Im Seminar behandelte IFRS-Standards

IAS 12 - Ertragsteuern
Der Standard IAS 12 behandelt die Bilanzierung von Ertragsteuern, nach der sowohl die gegenwärtigen Steuerauswirkungen von Geschäftsvorfällen und Ereignissen als auch die künftigen Steuerauswirkungen der Vermögenswerte und Schulden eines Unternehmens erfasst werden.

Das sagen unsere Teilnehmer über dieses Seminar

„So gut wurden mir latente Steuern noch nie erklärt."
(Britta Olde, Interimsmanagement, www.4u-Business-Service.com)

„Das Spezialseminar ‚Latente Steuern‘ hat mein Wissen deutlich erweitert und offene Fragen beantwortet. Danke für einen ausgesprochen kompetenten und praxisnahen Vortrag."
(Dirk Beduhn, WTS Steuerberatungsgesellschaft mbH, Düsseldorf)



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Fakten
  • Gesamtdauer: 2 Tage
    Gesamtdauer: von Uhr bis Uhr
  • 1.963,50 € inkl. MwSt.
  • 0,00 €
  • 0,00 €
  • Behandelte Standards:

    IAS 12, IFRS 9

Beratung
 Jutta  Jutta  Roller
Jutta Roller

0221 / 93 64 42-201

 Christina Christina Schnell
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0221 / 93 64 42-202

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