Die Besteuerung des gemeinnützigen Vereins (Teil 1)
Video
Grundlagen, Praxisbeispiele und Besonderheiten
In dieser Video-Reihe behandeln wir ausführlich die folgenden Fragestellungen:
- • Wann liegt Gemeinnützigkeit vor?
- • Ab wann muss ein Verein Steuern zahlen?
- • Welche Steuerarten gibt es bei einem gemeinnützigen Verein?
Unsere Referentin ergänzt die theoretischen Ausführungen mit zahlreichen Praxisbeispielen, die die Relevanz und Aktualität oben geschilderter Fragestellungen untermauern.
Seien Sie gespannt auf die folgenden Ausführungen, es lohnt sich einen Überblick über die Thematik zu erhalten!
Hintergrund
Die anerkannte Gemeinnützigkeit ist ein erheblicher Vorteil im ehrenamtlichen Bereich, da sich für Vereine besondere Regelungen bei der Besteuerung ergeben. Es können Einsparungen im Bereich der Körperschaft-, Gewerbe- und Umsatzsteuer erreicht und somit keine oder nur ermäßigte Steuerabgaben fällig werden. Diese Steuervergünstigung gilt aber nicht für jegliche Einkünfte des Vereins, sondern nur für die Einkünfte, die der Satzung nach zur steuerbegünstigten Gemeinnützigkeit, also zum Ehrenamt, zählen.
Dass Vereine für Gemeinnützigkeit stehen bedeutet, dass ihr Verhalten und ihre Ziele dem Allgemeinwohl dienen. Vor diesem Hintergrund sind Voraussetzungen für die Gemeinnützigkeit festgelegt; und es lassen sich Tätigkeitsbereich der Gemeinnützigkeit unterscheiden.
Inhalte
- Voraussetzungen der Gemeinnützigkeit
- Einordnung der Begriffe Allgemeinheit, Ausschließlichkeit, Unmittelbarkeit und Selbstlosigkeit
- Überblick über den Aufbau der Buchhaltung eines gemeinnützigen Vereins
- Abgrenzung der Begriffe Ideeller Bereich, Vermögensverwaltung, Zweckbetrieb und Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb
- Zuordnung von Geschäftsfällen
- Gesetzliche Möglichkeiten der Rücklagenbildung, d. h. der gemeinnützigkeitsrechtlich gebotenen zeitnahen Mittelverwendung und deren Durchbrechung durch Bildung von Rücklagen
Zielgruppe
Steuerberater, Fach- und Führungskräfte aus Steuerkanzleien