Grunderwerbsteuer bei share deals
Video
Umsetzung und Problemfelder der Reform 2021
In diesem Seminar lernen Sie die Neuerungen der Grunderwerbsteuerreform kennen, welche ab dem 01.07.2021 gelten. Hierbei stellen wir die alte Rechtslage der neuen gegen und gehen auf altbekannte und zusätzlich auftretende Problembereiche ein. Auch auf die Herausforderung von Übergangssachverhalten nehmen wir Bezug.
Insgesamt vermitteln wir Ihnen in diesem Video das notwendige Rüstzeug, um mit dem neuen Grunderwerbsteuerrecht in der Praxis routiniert umgehen zu können. Weiterhin sind Sie in der Lage, ihre Lösungsmöglichkeiten und Beurteilungen für Ihren konkreten Sachverhalt zu entwickeln.
Hintergrund
Die grunderwerbsteuerliche Behandlung von share deals ist bereits seit vielen Jahren stark in der Diskussion. Auf der einen Seite besteht das Problem, dass durch Gestaltungen mittelbar große Immobilienvermögen ohne Grunderwerbsteuerbelastung übertragen werden können. Andererseits sollen auch Umstrukturierungen von Unternehmen und Unternehmensgruppen nicht durch eine steuerliche Überbelastung verhindert werden. Nach mehreren Jahren wurde mit Wirkung zum 01.07.2021 daher eine tiefgreifende Grunderwerbsteuerreform umgesetzt, welche die Anforderungen an einen grunderwerbsteuerlich begünstigten share deal weiter verschärft. Die Auswirkungen auf die Praxis sind entsprechend umfassend.
Inhalte
- Ăśberblick
- Tatbestandsmerkmale der Grunderwerbsteuer
- Problemstellung bei share deals
- Ergänzungstatbestände des § 1 GrEStG
- § 1 Abs. 2a GrEStG – Änderung Gesellschafterbestand Personengesellschaft
- § 1 Abs. 2b GrEStG – Änderung Gesellschafterbestand Kapitalgesellschaft
- § 1 Abs. 3 GrEStG – Anteilsvereinigung und Übertragung vereinigter Anteile
- § 1 Abs. 3a GrEStG – Begründung Innehaben wirtschaftlicher Beteiligung
- SteuerbegĂĽnstigungen
Zielgruppe
Das Seminar richtet sich an Personen, welche in der Praxis mit grunderwerbsteuerlichen Fragen bei share deals konfrontiert sind. Dies umfasst unter anderem Personen, welche share deals beratend begleiten (z. B. Steuerberatung, WirtschaftsprĂĽfung, Transaktionsberatung) oder im Rahmen eines Konzerns oder einer Unternehmensgruppe mit Beurteilungs-, Ăśberwachungs- und/oder Dokumentationsaufgaben im Zusammenhang mit share deals betraut sind.
Voraussetzungen
Grunderwerbsteuerliche Basiskenntnisse sind von Vorteil aber nicht zwingend erforderlich.