Erbschaft- und schenkungsteuerliche Begünstigung von Produktivvermögen
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Überblick über das Verschonungskonzept nach dem ErbStG
Bereit für Erbschaftsteuer? Unser Dozent Herr Aivo Günther freut sich, Sie auf die spannende Reise durch die Erbschaft- und Schenkungsteuer mitzunehmen. Nach einer Einführung in die Eckpunkte der Erbschafts- und Schenkungsbesteuerung erhalten Sie einen Überblick über Verschonungen des Produktivvermögens. Herr Aivo Günther erklärt Ihnen den Unterschied zwischen begünstigungsfähigem und nicht begünstigungsfähigem Vermögen und erörtert außerdem, wie es vom begünstigungsfähigen Vermögen zum tatsächlich begünstigten Vermögen kommt. Denn nur das tatsächlich begünstigte Vermögen ist einer Verschonung oder anderweitigen Begünstigungen zugänglich.
Da Familienunternehmen von der Erbschaft- und Schenkungsteuer häufig betroffen sind, geht Herr Aivo Günther auf den wichtigen Bewertungsabschlag ein und informiert Sie anschließend über die Behaltens- und Lohnsummensregelungen.
Mit Abschluss dieses Seminars haben Sie sich umfassende Kenntnisse im Bereich der erbschaft- und schenkungsteuerlichen Verschonung von Produktivvermögen angeeignet und sind auch hinsichtich der relevanten Änderungen und Rechtsprechung informiert.
Hintergrund
Die Vermögensnachfolge hat eine immer größere Relevanz. Aktuell stehen mehr als 500.000 Familienunternehmen zur Übergabe an, 25% der Inhaber sind zum Zeitpunkt der Übergabe über 70, 10% gar über 80 Jahre alt (Quelle: KFW Economic Research, Januar 2018). Lediglich ca. 5 % aller Familienunternehmen bleiben über die dritte Generation hinaus bestehen. Sogar 14% aller KMU werden stillgelegt.
Nach Experteneinschätzung müssen bundesweit jährlich mehr als 2000 Unternehmen schließen, weil die Nachfolge nicht oder nicht eindeutig geregelt ist. Chancen und Risiken der Unternehmensnachfolge fließen in das Rating durch die Banken ein. Konsequenz: Eine rechtzeitige Nachfolgeplanung einschließlich der vorweggenommenen Erbfolge muss Bestandteil einer strategischen Unternehmensplanung sein. Darüber hinaus entwickelt sich die Erbschaftsteuer immer mehr zur Unternehmenssteuer. Umso wichtiger ist es, dass man über das erbschaft- und schenkungsteuerliche Verschonungskonzept und die Begünstigung von Produktivvermögen informiert ist, umso mögliche Zahlungen von Erbschaft- bzw. Schenkungsteuern zu reduzieren bzw. Risiken aufzuzeigen.
Inhalte
- Eckpunkte der Erbschaft- und Schenkungbesteuerung
- Verschonungen für Produktivvermögen – Überblick
- Definition des begünstigungsfähigen Vermögens
- Vom begünstigungsfähigen zum begünstigten Vermögen
- Verwaltungsvermögen
- Altersvorsorgevermögen
- Dritten zur Nutzung überlassener Grundbesitz
- Kunst etc.
- Finanzmittel
- Umschichtung
- Investitionsklausel
- Bewertungsabschlag für Familienunternehmen
- Behaltensregelungen
- Relevante Änderungen / Rechtsprechung im Überblick
- Praxis- und Gestaltungshinweise
Zielgruppe
Alle, die sich im Bereich der Erbschaft- und Schenkungsteuer fortbilden möchten, vor allem im Bereich des komplexen Verschonungskonzepts von Produktivvermögen. Das können Steuerberater und Rechtsanwälte sein, die in ihrer täglichen Arbeit nicht viel mit Erbschaft- und Schenkungsteuer in Berührung kommen. Es können aber auch Steuerfachangestellte, Steuerberateranwärter oder sonstige steuerlich interessierte Leute sein, die dieses Thema interessiert. Darüber hinaus ist es auch für Steuerberater und Rechtsanwälte interessant, die sich zwar im Bereich der Erbschaft- und Schenkungsteuer auskennen, aber die sich auf den aktuellen Stand hinsichtlich einiger Neuerungen und Urteile bringen möchten.
Voraussetzungen
Eine gewisse steuerliche und rechtliche Vorbildung vor allem im Bereich der Erbschaft- und Schenkungsteuer ist von Vorteil, aber nicht zwingend notwendig.
Ergänzende Hinweise
Unterlagen
Die Folien werden zusätzlich als Download bereitgestellt.
Zugriff
Nach der Buchung ist das Video-Seminar für mindestens ein Jahr über unsere Videoplattform abrufbar. Sie erhalten unbegrenzten Zugriff und können die Inhalte beliebig oft abspielen. Bitte beachten Sie, dass die Buchung personengebunden ist und für jeden Teilnehmenden ein kostenpflichtiger Zugang gebucht werden muss.
Aufnahmedatum/Rechtsstand
17.06.2024