Ermäßigte Besteuerung nach § 34 EStG für Abfindungen und Veräußerungsgewinne

Video

Grundzüge und Einzelfragen

Vergütungen für eine mehrjährige Tätigkeit, diverse Entschädigungszahlungen (darunter auch Abfindungen) und Veräußerungs- oder Aufgabegewinne können Anwendungsfälle der ermäßigten Besteuerung nach § 34 EStG darstellen. Doch unter welchen Bedingungen greift diese Regelung? Was genau hat es mit der Füntelregelung auf sich und wie erfolgt die Berechnung? Im Video finden Sie u.a. auf diese Fragen Antworten. Nach dem Videoseminar kennen Sie die Voraussetzungen, die für die Anwendung der ermäßigten Besteuerung erfüllt sein müssen. Das Videoseminar bietet Ihnen die Möglichkeit, die Anwendungsmöglichkeiten der ermäßigten Besteuerung nach § 34 EStG kennen zu lernen und zielgenau einsetzen zu können.

Hintergrund

Die ermäßigte Besteuerung von Einkünften kommt insbesondere dann in Betracht, wenn der Steuerpflichtige (hohe) Einkünfte erzielt, die nicht regelmäßig anfallen. Wesentliches Merkmal ist die Außergewöhnlichkeit der Ereignisse, welche den Bezug der unter Umständen hohen Einkünfte auslösen. Regelmäßig lösen Einmalzahlungen und Nachzahlungen eine hohe Progression der Einkommensteuer beim Steuerpflichtigen aus.

Inhalte

  • Grundlagen
  • Anwendung der Fünftelregelung
  • Ermäßigung des Steuersatzes
  • Beispiel

Zielgruppe

Berufsträger und Mitarbeitende der steuerberatenden Berufe, Arbeitnehmer und Unternehmer

Ergänzende Hinweise

Unterlagen
Die Folien werden zusätzlich als Download bereitgestellt.

Zugriff
Nach der Buchung ist das Video-Seminar für mindestens ein Jahr über unsere Videoplattform abrufbar. Sie erhalten unbegrenzten Zugriff und können die Inhalte beliebig oft abspielen. Bitte beachten Sie, dass die Buchung personengebunden ist und für jeden Teilnehmenden ein kostenpflichtiger Zugang gebucht werden muss.

Aufnahmedatum/Rechtsstand
30.07.2024

Fakten
  • Gesamtdauer: ca. 30 Minuten Abrufbar über MyEndriss
    Gesamtdauer: von Uhr bis Uhr
  • 46,41 € inkl. MwSt.
  • 0,00 €
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Beratung
 Astrid  Astrid  Reichel
Astrid Reichel

0221 / 93 64 42-117

 Daniel Daniel Schaller
Daniel Schaller

0221 / 93 64 42-118

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