Zulassungsvoraussetzungen zur staatlichen Steuerfachwirt Prüfung
Die Steuerfachwirtprüfung nach § 53 Berufsbildungsgesetz - wird von der örtlich zuständigen Steuerberaterkammer abgenommen.
Die Steuerfachwirtprüfung - Fortbildungsprüfung nach § 53 Berufsbildungsgesetz - wird von der örtlich zuständigen Steuerberaterkammer abgenommen. Die Zulassung zur Prüfung ist an verschiedene Voraussetzungen geknüpft:
- eine mit Erfolg abgelegte Prüfung als Steuerfachangestellter, danach eine hauptberufliche praktische Tätigkeit auf dem Gebiet des Steuer- und Rechnungswesen von mindestens 3 Jahren bei einem Steuerberater, Steuerbevollmächtigen, Wirtschaftsprüfer, vereidigtem Buchprüfer, Rechtsanwalt oder einer landwirtschaftlichen Buchstelle.
- ein abgeschlossenes dreijähriges Hochschulstudium mit betriebswirtschaftlichem Schwerpunkt und drei Jahren hauptberuflich praktischer Tätigkeit auf dem Gebiet des Steuer- und Rechnungswesen bei einem Steuerberater, Steuerbevollmächtigen, Wirtschaftsprüfer, vereidigtem Buchprüfer, Rechtsanwalt oder einer landwirtschaftlichen Buchstelle.
Zur Prüfung ist auch zuzulassen,
- wer nach einem erfolgreichen Abschluss einer gleichwertigen Berufsausbildung (z. B. Rechtsanwaltsfachangestellter, Bankkaufleute, Industriekaufleute, Groß- und Außenhandelskaufleute) mindestens 5 Jahre auf dem Gebiet des Steuer- und Rechnungswesens, davon 3 Jahre mindestens bei einem Steuerberater, Steuerbevollmächtigten, Wirtschaftsprüfer, vereidigtem Buchprüfer, Rechtsanwalt oder einer landwirtschaftlichen Buchstelle hauptberuflich praktisch tätig gewesen ist.
Zugelassen wird ebenfalls,
- wer keine gleichwertige Berufsausbildung nachweisen kann, jedoch mindestens acht Jahre auf dem Gebiet des Steuer- und Rechnungswesens, davon mindestens 5 Jahre bei einem Steuerberater, Steuerbevollmächtigten, Wirtschaftsprüfer, vereidigtem Buchprüfer, Rechtsanwalt oder einer landwirtschaftlichen Buchstelle tätig gewesen ist.
oder
- in besonderen Ausnahmefällen kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen und Nachweisen über seine Vorbildung und den beruflichen Werdegang darlegt, dass er bei einem Steuerberater, Steuerbevollmächtigen, Wirtschaftsprüfer, vereidigtem Buchprüfer, Rechtsanwalt oder einer landwirtschaftlichen Buchstelle Qualifikationen erworben hat, die die Zulassung rechtfertigen.
Die Zulassungsvoraussetzungen müssen zum Ende des Monats, der dem schriftlichen Teil der Prüfung vorausgeht, erfüllt sein.
Prüfung
Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. In der schriftlichen Prüfung bearbeiten Sie jeweils eine Klausur in den Bereichen:
- Steuerrecht I (4 Std.)
- Umsatzsteuer
- Erbschaft- und Schenkungsteuer
- Abgabenordnung
- Steuerrecht II (4 Std.)
- Einkommensteuer
- Körperschaftsteuer
- Gewerbesteuer
- Rechnungswesen (3 Std.)
- Buchführung Rechnungslegung
- Betriebswirtschaft (2 Std.)
- Jahresabschlussanalyse, Kosten- und Leistungsrechnung, Finanzierung
- Jahresabschlussanalyse, Kosten- und Leistungsrechnung, Finanzierung
Die mündliche Prüfung besteht aus einem Fachgespräch und einem Vortrag, die sich auf folgende Sachgebiete erstrecken:
- Steuerrecht
- alle für die Prüfung relevanten Steuerarten
- Grundzüge
- Jahresabschlussanalyse, Kosten- und Leistungsrechnung,Finanzierung
- Grundzüge des Rechts
- insbesondere Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht