Lehrgänge zum Fachassistent Lohn und Gehalt
Die optimale Vorbereitung auf die Prüfung
Um einheitliche und vergleichbare Fähigkeiten in der Lohnsachbearbeitung sicherzustellen, haben die Steuerberaterkammern die neue Fortbildungsprüfung „Fachassistent Lohn und Gehalt“ entwickelt. Dieses Qualitätssiegel bietet Fachkräften die Möglichkeit, ihre umfassende Kompetenz im Bereich der Lohn- und Gehaltsabrechnung gegenüber ihrem Arbeitgeber und ihren Mandanten differenziert nachzuweisen.
Mit unserem Abend- oder Samstaglehrgang können Sie die Lehrgangsform wählen, die am besten zu Ihrem beruflichen Alltag passt.
Wählen Sie eine passende Lehrgangsform aus
Übersicht
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Wählen Sie eine Lehrgangsform für weitere Details.
ca. 7 Monate
19 bzw. 47 Termine, je nach Lehrgangsform
Abendlehrgang
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Unterricht an zwei Abenden in der Woche im virtuellen Klassenzimmer (z. B. Zoom), inklusive Aufzeichnungen zur Nacharbeitung.
47 Termine in einem Zeitraum von 7 Monaten
Abends von 18:00 bis 21:15 Uhr
Samstaglehrgang
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Unterricht am Samstag
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Unterricht am Samstag
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Unterricht am Samstag
19 Termine in einem Zeitraum von 7 Monaten
Samstags von 08:30 bis 17:00 Uhr
19 Termine in einem Zeitraum von 7 Monaten
Samstags von 08:30 bis 17:00 Uhr
19 Termine in einem Zeitraum von 7 Monaten
Samstags von 08:30 bis 17:00 Uhr
Fernlehrgang
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Welche Durchführungsart bevorzugen Sie?
PRÄSENZ
Unsere Dozentinnen und Dozenten unterrichten Sie vor Ort in unseren eigenen Hörsälen oder in den Räumlichkeiten unserer Partner.
ONLINE
Unsere Dozentinnen und Dozenten unterrichten Sie live im virtuellen Klassenzimmer über Zoom oder Microsoft Teams.
AUFZEICHNUNGEN inklusive!
Die einzelnen Unterrichtstermine werden aufgezeichnet. Sie haben die Möglichkeit, versäumten Unterricht nachzuholen oder zur Vertiefung ein weiteres Mal anzuschauen.
Zulassung Steuerberaterkammer (Änderung ab Prüfung 2024/2025)
Die Themengebiete
- Steuerrecht
- Grundlagen
- Definition Arbeitslohn (§§ 8, 19 EStG)
- Abgrenzung steuerfreier/steuerpflichtiger Arbeitslohn
- Steuerfreier Arbeitslohn/Freigrenzen
- Durchführung des Lohnsteuerabzugs
- Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM)
- Möglichkeiten der Pauschalierung der Lohnsteuer (einschl. Folgewirkung auf die Sozialversicherung)
- Anmeldung und Abführung der Lohnsteuer
- Aufzeichnungspflichten beim Lohnsteuerabzug
- Haftung des Arbeitgebers
- Anrufungsauskunft gem. § 42e EStG
- Lohnsteuer-Außenprüfung gem. § 42f EStG
- Lohnsteuer-Nachschau gem. § 42g EStG
- Grundlagen
- Sozialversicherung
- Grundlagen
- Sozialversicherungspflicht
- Entstehung von Beiträgen
- Beitragsberechnung
- Beitragsschuldner
- Haftung des Arbeitgebers
- Meldepflichten
- Sofortmeldungen beim Eintritt neuer Arbeitnehmer
- Ein- und Austritt von Arbeitnehmern
- Fehlzeiten/Unterbrechung
- Jahresmeldungen zur Sozialversicherung
- GKV-Monatsmeldung bei Mehrfachbeschäftigungen
- Statusfeststellungsverfahren
- Umlageverfahren nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG)
- Insolvenzgeldumlage
- Grundlagen
- Prozesse der Entgeltabrechnung
- Geldwerte Vorteile/Sachbezüge
- Nutzung von Dienstfahrzeugen
- Personalrabatte
- Sonstige Sachbezüge
- Betriebliche Altersversorgung
- Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfond
- Direktzusage und Unterstützungskasse
- Vermögensbildung/ -beteiligung
- Begünstigte Anlageformen
- Arbeitgeberleistung
- Höchstbeträge
- Form der Förderung
- Lohnsteuer und Sozialversicherung
- Mehrfachbeschäftigte
- Arbeitsrechtliche Grundlagen und Konsequenzen
- Lohnsteuerliche Behandlung
- Sozialversicherungsrechtliche Behandlung
- Besondere Personengruppen
- Studenten, Praktikanten, Rentner, kurzfristig Beschäftigte
- Zeitlicher Umfang
- Lohnsteuerliche Behandlung
- Sozialversicherungsrechtliche Behandlung
- Teilmonatsberechnung
- Korrekturen für Vormonate bzw. Vorjahre
- Besonderheiten des Lohnsteuerabzugs
- Geringfügig entlohnte Beschäftigung
- Einmal- und Sonderzahlungen und mehrjährige Zuwendungen
- Kurzarbeitergeld
- Pfändung, Abtretung, Arbeitnehmerinsolvenz
- Reisekosten
- Reisekostengrundsätze
- Reisekostenerstattungen des Arbeitgebers
- Abführung der Lohnsteuer
- Anspruch und Berechnung der Entgeltfortzahlung
- Berechnung Zuschuss Mutterschaftsgeld
- Geldwerte Vorteile/Sachbezüge
Dozenten
Unsere erfahrenen Dozenten engagieren sich in unseren Lehrgängen für die Ziele der Lernenden. Dabei sind sie nicht nur im Unterricht aktiv, sondern betätigen sich auch als Autoren von Unterrichtsmaterial und E-Learning-Modulen. Besonders wichtig ist uns, dass sie nicht nur als ausgewiesene Spezialisten ihr Fachgebiet souverän beherrschen, sondern dass es ihnen besondere Freude macht, Wissen anschaulich, strukturiert und lebendig zu vermitteln.
Sie wissen, dass das nebenberufliche Lernen auch anstrengend sein kann und stellen sich entsprechend darauf ein. Ihre beruflichen Hintergründe sind bewusst sehr unterschiedlich gewählt: Rechtsanwälte, Professoren, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Wirtschaftswissenschaftler, Mitarbeiter der Finanzverwaltung und viele andere Praktiker gewährleisten, dass Theorie- und Praxiskenntnisse in einem ausgewogenen Verhältnis stehen.
Das Lehrgangskonzept Fachassistent für Lohn und Gehalt wird u. a. von den folgenden Dozenten betreut:
Andreas Abels
Betriebswirt (VWA)
Fachgebiet: Sozialversicherungsbeitragsrecht
Werner Greißinger
Rechtsanwalt
Fachgebiet: Arbeitsrecht
Rudolf Intat
Assessor
Fachgebiet: Arbeitsrecht
Adrian Iwan
Dipl.-Finanzwirt
Fachgebiet: Lohnsteuer
Markus Nöthen
Dipl.-Finanzwirt, Steuerberater
Fachgebiet: Lohnsteuer
Zielgruppe
Unser Lehrgang richtet sich insbesondere an
- Steuerfachangestellte mit mindestens 1 1/2-jähriger Berufspraxis
- Akademiker mit betriebswirtschaftlichem Schwerpunkt mit 1 1/2-jähriger Berufspraxis
- Kaufleute oder Rechtsanwaltsfachangestellte mit mindestens 3 1/2-jähriger Berufspraxis
- Berufspraktiker ohne relevanten Abschluss, aber mit 5 bis 6 Jahren Erfahrung
Die berufspraktische Erfahrung soll auf dem Gebiet des Steuer- und Rechnungswesens erworben worden sein.
Bitte beachten Sie, dass die Steuerberaterkammern Zulassungsvoraussetzungen für die Prüfung definiert haben. Näheres finden Sie unter dem Punkt „Zulassungsvoraussetzungen für die Prüfung bei einer Steuerberaterkammer“.
Prüfung
Die Prüfung vor der Steuerberaterkammer
Die Fortbildungsprüfung ist nicht Bestandteil des Lehrgangs. Die Prüfung wird vor den Prüfungsausschüssen der Steuerberaterkammern abgelegt. Zuständig ist die Kammer, in deren Bezirk Ihr Arbeitsort liegt. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Kammer nach den für Ihren Prüfungszeitraum maßgebenden Bestimmungen.
Prüfung
Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil.
In der schriftlichen Prüfung bearbeiten Sie eine 4-stündige Klausur.
Die mündliche Prüfung soll 30 Minuten je Prüfungsteilnehmer nicht überschreiten. In diesem Prüfungsteil soll die Fähigkeit dokumentiert werden, praxistypische und prüfungsgebietsübergreifende Fälle lösen zu können.
Zulassungsvoraussetzungen
Die Zulassung zur Prüfung ist an verschiedene Voraussetzungen geknüpft:
- Eine mit Erfolg abgelegte Prüfung als Steuerfachangestellter, danach eine praktische Tätigkeit von mindestens zwei Jahren auf dem Gebiet des Steuer- und Rechnungswesens bei einem Steuerberater, Steuerbevollmächtigten, Wirtschaftsprüfer, vereidigten Buchprüfer, Rechtsanwalt, einer Steuerberatungsgesellschaft, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Buchprüfungsgesellschaft, Rechtsanwaltsgesellschaft oder einem Verein gemäß § 4 Nr. 8 StBerG in einem Umfang von mindestens 16 Wochenstunden, diese überwiegend auf dem Gebiet der Entgeltabrechnung.
Zur Prüfung ist auch zugelassen,
- wer ein mindestens dreijähriges Hochschulstudium mit betriebswirtschaftlichem Schwerpunkt erfolgreich abgeschlossen hat, eine praktische Tätigkeit von mindestens zwei Jahren auf dem Gebiet des Steuer und Rechnungswesens bei einem Steuerberater, Steuerbevollmächtigten, Wirtschaftsprüfer, vereidigten Buchprüfer, Rechtsanwalt, einer Steuerberatungsgesellschaft, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Buchprüfungsgesellschaft, Rechtsanwaltsgesellschaft oder einem Verein gemäß § 4 Nr. 8 StBerG in einem Umfang von mindestens 16 Wochenstunden, diese überwiegend auf dem Gebiet der Entgeltabrechnung, nachweisen kann.
- wer nach einem erfolgreichen Abschluss einer gleichwertigen Berufsausbildung (z. B. Rechtsanwaltsfachangestellter, Bankkaufleute) mindestens vier Jahre auf dem Gebiet des Steuer- und Rechnungswesens, davon mindestens drei Jahre bei einem Steuerberater, Steuerbevollmächtigten, Wirtschaftsprüfer, vereidigten Buchprüfer, einer Steuerberatungsgesellschaft, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Buchprüfungsgesellschaft, Rechtsanwaltsgesellschaft oder einem Verein gemäß § 4 Nr. 8 StBerG in einem Umfang von mindestens 16 Wochenstunden, diese überwiegend auf dem Gebiet der Entgeltabrechnung praktisch tätig war.
Zugelassen wird ebenfalls,
- wer keine gleichwertige Berufsausbildung nachweisen kann, jedoch mindestens sechs Jahre auf dem Gebiet des Steuer- und Rechnungswesens, davon mindestens fünf Jahre bei einem Steuerberater, Steuerbevollmächtigten, Wirtschaftsprüfer, vereidigten Buchprüfer, einer Steuerberatungsgesellschaft, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Buchprüfungsgesellschaft, Rechtsanwaltsgesellschaft oder einem Verein gemäß § 4 Nr. 8 StBerG in einem Umfang von mindestens 16 Wochenstunden, diese überwiegend auf dem Gebiet der Entgeltabrechnung praktisch tätig war.
oder
- wer in besonderen Ausnahmefällen durch Vorlage von Zeugnissen und Nachweisen über seine Vorbildung und den beruflichen Werdegang darlegt, dass er bei einem Steuerberater, Steuerbevollmächtigten, Wirtschaftsprüfer, vereidigten Buchprüfer, einer Steuerberatungsgesellschaft, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft oder Buchprüfungsgesellschaft Qualifikationen erworben hat, die eine Zulassung rechtfertigen.
Die Zulassungsvoraussetzungen müssen in der Regel zum Ende des Monats, der dem schriftlichen Teil der Prüfung vorausgeht, erfüllt sein.
Prüfungstermine
Die Steuerberaterkammern sehen die schriftliche Prüfung für den Oktober eines Jahres vor.