Fachassistent/in Lohn und Gehalt im Fernstudium

Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU)

Unser "Fachassistent/in Lohn und Gehalt im Fernstudium" ist bei der Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) mit der Nummer 5125220 zugelassen.

Fernstudien-DQR – Niveau 5

Das Gütesiegel „Fernstudien-DQR Stufe 5“ orientiert sich an den Deskriptoren des Deutschen Qualifikationsrahmens (DQR) – Niveau 5  (Berufsspezialist/Berufsspezialistin).

Mit dem Fernstudium flexibel durch die Fachassistenten-Prüfung

Als Mitarbeiter:in im Bereich der Lohnsachbearbeitung benötigen Sie profunde Fachkenntnisse und Fertigkeiten für Ihre berufliche Praxis. Diese müssen über das bisherige Maß an Wissen aus vorherigen Aus- und Fortbildungen hinausgehen. Nur so können Sie Ihre Mandanten in Steuerberatungs-, Wirtschaftsprüfungs- und Rechtsanwaltskanzleien optimal betreuen und abrechnen.

Mit der von den Steuerberaterkammern neu entwickelten Fortbildungsprüfung "Fachassistent Lohn und Gehalt" haben Sie die Möglichkeit, Ihre Kompetenz im Bereich der Lohn- und Gehaltsabrechnung adäquat nachzuweisen. Die Fortbildungsprüfung stellt sicher, dass die Fähigkeiten der Fachassistenten einheitlich und vergleichbar sind.

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Unser Service für Sie

Bei uns konzentrieren Sie sich nur auf das Wesentliche: Ihren Erfolg. Um alles Weitere kümmern wir uns. Für eine erfolgreiche Prüfungsvorbereitung erhalten Sie von uns:

  • Speziell für das Fernstudium konzipierte Materialien sowie Übungsmaterial, Fälle und Lösungen
  • Übungsklausuren in den Kernfächern
  • Klausuren- und Intensivlehrgang von insgesamt fünf Tagen zur abschließenden Prüfungsvorbereitung inklusive – auch online besuchbar!
  • Wechseln Sie auf Wunsch die Lehrgangsform (Mehrkosten sind möglich)
  • Zugriff auf die Endriss-E-Learning-Plattform während der gesamten Lehrgangszeit
  • Spezielle, von Fachdozenten betreute Diskussionsforen im Endriss-E-Learning
  • Umfassende Betreuung und Beratung durch den Fachbereich Fernlehrgänge der Steuer-Fachschule Dr. Endriss
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Zulassung Steuerberaterkammer

Die Zulassungsvoraussetzungen gelten ab dem 31.12.2023

Bearbeitungszeit

Lassen Sie sich individuell anzeigen, wie viele Monate Sie für die Bearbeitung der Kursunterlagen (bei entsprechendem Stundeneinsatz pro Woche) benötigen würden.

Verfügbare Zeit pro Woche:

Aufstiegs-BaföG

Kommt das Aufstiegs-BAföG für mich in Frage?

Lehrgangsablauf

Im Rahmen des Fernstudiums erarbeiten Sie den notwendigen Stoff in insgesamt 8 Lehrbriefen und 17 Einsendeaufgaben. Am Ende des Fernlehrgangs können Sie einen Klausuren- und einen Intensivlehrgang zur Vorbereitung auf die mündliche Prüfung besuchen. Die Regelstudienzeit beträgt 12-18 Monate und kann auf Antrag um 6 weitere Monate kostenfrei verlängert werden.

Der Lehrgang beginnt mit der Lieferung des ersten Lehrmaterials. Die Planung orientiert sich im Wesentlichen an den Prüfungsterminen. Der Versand der Lehrbriefe erfolgt nach einem individuell für Sie zusammengestellten Versandplan.

Klausurenlehrgang

3-tägiger Intensivlehrgang; Freitag bis Sonntag jeweils von 09:00 - 18:00 Uhr

Inhalt des Klausurenlehrgangs sind drei Klausuren auf Prüfungsniveau, welche am Vormittag geschrieben werden. Hieran schließt eine ausführliche Besprechung mit dem Fachdozenten an. Ihre individuellen Klausurlösungen werden korrigiert und bewertet. Außerdem erhalten Sie umfangreiche Musterlösungen zur gezielten Fehleranalyse.

Intensivlehrgang zur Vorbereitung auf die mündliche Prüfung

2-tägiger Intensivlehrgang; Samstag und Sonntag jeweils von 08:30 - 17:00 Uhr

Es werden nötige Grundlagen wiederholt sowie aktuelle Neuerungen besprochen. Hierbei werden die klassischen „Standardfragen“ der mündlichen Prüfung thematisiert. Weiterhin geben Ihnen unsere Dozenten Tipps zum Verhalten in der Prüfungssituation.

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Lehrgangsinhalte

Alle Inhalte des Fernlehrgangs richten sich nach der Prüfungsordnung, der Rechtsvorschrift und dem Anforderungsprofil der Steuerberaterkammern.

Die inhaltlichen Schwerpunkte sind:

Steuerrecht
Grundlagen, Steuerfreier Arbeitslohn/Freigrenzen, Durchführung des Lohnsteuerabzugs, Besonderheiten von Arbeitsverträgen mit nahen Angehörigen, Betriebsprüfung, Anrufungsauskunft, Lohnsteuernachschau

Sozialversicherungsbeitragsrecht
Grundlagen, Meldepflichten, Statusfeststellungsverfahren, Umlageverfahren – Umlagepflicht, -berechnung und Erstattungsverfahren, Sozialversicherungsrechtliche Prüfungen der Deutschen Rentenversicherung einschl. Künstlersozialkasse

Grundzüge des Arbeitsrechts
Rechtliche Beschränkungen, Gesetzliche Grundlagen im Arbeitsrecht, Anbahnung und Begründung von Arbeitsverhältnissen, Folgen von Verstößen gegen die arbeitsrechtlichen und arbeitsvertraglichen Pflichten, Beendigung von Arbeitsverhältnissen

Rechtsübergreifende Themen
Geldwerte Vorteile / Sachbezüge, Betriebliche Altersversorgung, Vermögensbildung / -beteiligung, Mehrfachbeschäftigte (Minijobber und sonstige Arbeitnehmer), Besondere Personengruppen, Grundzüge der Baulohnabrechnung, Nettolohnvereinbarungen, Teilmonatsrechnung, Korrekturen / Nachzahlungen für Vormonate, Lohnsteuerabzug vom Arbeitslohn, Entgeltpauschalierung, Einmalbezüge / mehrjährige Bezüge

Besondere Themen
Kurzarbeitergeld, Insolvenzgeld, Pfändung, Abtretung, Arbeitnehmerinsolvenz, Besonderheiten bei mehreren Betriebsstätten, Bescheinigungs-, Melde- und Auskunftsvorschriften (elektronische Bescheinigungen), Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten, Grundsätze der Ordnungsmäßigkeit, Fristen, Rechtsbehelfe, Korrekturvorschriften, Mitwirkungspflichten, Datenschutz und Datensicherheit, Vergütungsberechnung

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Fachassistenten-Prüfung vor der Steuerberaterkammer

Die Fortbildungsprüfung ist nicht Bestandteil des Lehrgangs. Zu ihr müssen Sie sich gesondert anmelden. Die Prüfung wird vor den Prüfungsausschüssen der Steuerberaterkammern abgelegt. Zuständig ist die Kammer, in deren Bezirk Ihr Arbeitsort liegt. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Kammer nach den für Ihren Prüfungszeitraum maßgebenden Bestimmungen.

Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. In der schriftlichen Prüfung bearbeiten Sie eine 4-stündige Klausur. Die mündliche Prüfung soll 30 Minuten je Prüfungsteilnehmer nicht überschreiten. In diesem Prüfungsteil soll die Fähigkeit dokumentiert werden, praxistypische und prüfungsgebietsübergreifende Fälle lösen zu können.

Die Steuerberaterkammern sehen die schriftliche Prüfung für den Oktober eines Jahres vor.

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Teilnehmerkreis

Unser Lehrgang richtet sich insbesondere an

  • Steuerfachangestellte mit mindestens halbjähriger Berufspraxis
  • Kaufleute oder Rechtsanwaltsfachangestellte mit mindestens 2 1/2-jähriger Berufspraxis
  • Berufspraktiker ohne relevanten Abschluss, aber mit 4 bis 5 Jahren Erfahrung

Die berufspraktische Erfahrung soll auf dem Gebiet des Steuer- und Rechnungswesens erworben und muss bei einem Steuerberater, Steuerbevollmächtigten, Wirtschaftsprüfer, vereidigten Buchprüfer, Rechtsanwalt, einer Steuerberatungsgesellschaft, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Buchprüfungsgesellschaft, Rechtsanwaltsgesellschaft oder Landwirtschaftlichen Buchstelle gesammelt worden sein.

Bitte beachten Sie, dass die Steuerberaterkammern Zulassungsvoraussetzungen für die Prüfung definiert haben.

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Beratungstermin vereinbaren

Sie haben Fragen zu dem Lehrgang? Dann vereinbaren Sie einen Beratungstermin mit uns.

Lehrgang beginnen & Zeit sparen

Beginnen Sie den Lehrgang, auch wenn die Voraussetzungen noch nicht erfüllt sind. Die Zulassungsvoraussetzungen müssen zum Ende des Monats, der dem schriftlichen Teil der Prüfung vorausgeht, erfüllt sein. Haben Sie Fragen hierzu oder zur Lehrgangsplanung, kommen Sie auf uns zu!

Mit Förderungen bis zu 75% sparen!

Für den Fernlehrgang gibt es verschiedene bundesweite und regionale Fördermöglichkeiten. Besonders attraktiv ist das Aufstiegs-BAföG. Überprüfen Sie Ihre persönlichen Förderungsvoraussetzungen.

Häufig gestellte Fragen zum Fernlehrgang

Auf viele Fragen zum Fernlehrgang haben wir auf unserer FAQ-Seite die passenden Antworten.

4 Wochen kostenfrei testen

Melden Sie sich jetzt zum Fernlehrgang an und testen Sie den Kurs in den ersten vier Wochen. Sollten Sie den Fernlehrgang nicht fortführen wollen, so haben Sie das Recht, binnen 28 Tagen ohne Angaben von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt 28 Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, das erste Fernlehrmaterial in Besitz genommen haben bzw. hat. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Steuer-Fachschule Dr. Endriss GmbH & Co. KG, Lichtstrasse 45 - 49, 50825 Köln, info(at)endriss.de, Tel.: 0221 / 93 64 42-0,) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das im Anhang beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

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Fakten
  • Gesamtdauer: 12 - 18 Monate, flexibel planbar 5 Präsenztermine, 8 Lehrbriefe und 17 Einsendeaufgaben
    Gesamtdauer: von Uhr bis Uhr
  • 2.340,00 € MwSt.-frei
  • 0,00 €
  • 0,00 €
  • Lehrgangsstart zum Monatsanfang

    4 Wochen kostenfrei testen

  • Ratenzahlung möglich

    18 Raten zu je 130,00 €. Erste Rate im Folgemonat nach Lehrgangsbeginn fällig

Beratung
 Christina Christina Fischer
Christina Fischer

0221 / 93 64 42-252

Anmeldung
Bundesweit

Mit dem Aufstiegs-BAföG 75% sparen von:

2.340,00 € MwSt.-frei

Kontakt

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