Fachassistent/in Rechnungswesen und Controlling im Fernstudium
Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU)
Unser "Fachassistent/in Rechnungswesen und Controlling im Fernstudium" ist bei der Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) mit der Nummer 5133722 zugelassen.
Fernstudien-DQR – Niveau 5
Das Gütesiegel „Fernstudien-DQR Stufe 5“ orientiert sich an den Deskriptoren des Deutschen Qualifikationsrahmens (DQR) – Niveau 5 (Berufsspezialist/Berufsspezialistin).
Qualifizierung mit Abschluss
Qualifizieren Sie sich durch den Abschluss Fachassistent/in Rechnungswesen und Controlling (FARC) für die eigenständige Beratung von Mandanten im betriebswirtschaftlichen Bereich. Nutzen Sie die dadurch entstandenen exzellenten Aufstiegschancen.
Wichtig: Prüfungsleistungen aus dem FARC können Sie sich ab 2023 auch für den Abschluss Steuerfachwirt anrechnen lassen. Der perfekte Zwischenschritt also auf dem Weg zum Fachwirt.
Unser Service für Sie
Bei uns konzentrieren Sie sich nur auf das Wesentliche: Ihren Erfolg. Um alles Weitere kümmern wir uns. Für eine erfolgreiche Prüfungsvorbereitung erhalten Sie von uns:
- Speziell für das Fernstudium konzipiertes Lernmaterial mit zahlreichen Übungsaufgaben und Musterlösungen
- Übungsklausuren in den Kernfächern
- Fachübergreifende Probeklausur mit Begleitvideo zur Erläuterung der Musterlösung
- Intensivlehrgang zur Vorbereitung auf die mündliche Prüfung inklusive – auch online besuchbar!
- Zugriff auf die Endriss-E-Learning-Plattform während der gesamten Lehrgangszeit
- Spezielle, von Fachdozenten betreute Diskussionsforen im Endriss-E-Learning
- Umfassende Betreuung und Beratung durch den Fachbereich Fernlehrgänge der Steuer-Fachschule Dr. Endriss
Zulassung Steuerberaterkammer
Bearbeitungszeit
Aufstiegs-BaföG
Lehrgangsablauf
Im Rahmen des Fernstudiums erarbeiten Sie den notwendigen Stoff in insgesamt 6 Lehrbriefen und 15 Einsendeaufgaben. Am Ende des Fernlehrgangs können Sie eine Probeklausur schreiben, die wir Ihnen korrigiert zurücksenden, und einen Intensivlehrgang zur Vorbereitung auf die mündliche Prüfung besuchen. Die Regelstudienzeit beträgt 12-18 Monate und kann auf Antrag um 6 weitere Monate kostenfrei verlängert werden.
Der Lehrgang beginnt mit der Lieferung des ersten Lehrmaterials. Die Planung orientiert sich im Wesentlichen an den Prüfungsterminen. Der Versand der Lehrbriefe erfolgt nach einem individuell für Sie zusammengestellten Versandplan.
Probeklausur mit Lösungen und Videobesprechung inkl. Korrektur
Sie erhalten eine Woche lang Zugriff auf die Probeklausur, die unsere Dozenten jährlich neu erstellen, samt Lösungen. Anhand einer Videoaufzeichnung gehen die Fachdozenten mit Ihnen die Klausur durch. Sie können zusätzlich Ihre Lösungen innerhalb dieser Woche einreichen, die Sie dann mit einer Korrektur zurückerhalten. So können Sie vor Ihrer Prüfung Ihr Wissen und Ihre Fähigkeiten einschätzen lassen.
Eintägiger Intensivlehrgang zur Vorbereitung auf die mündliche Prüfung
Es werden nötige Grundlagen wiederholt sowie aktuelle Neuerungen besprochen. Hierbei werden auch auf die klassischen „Standardfragen“ der mündlichen Prüfung thematisiert. Weiterhin geben Ihnen unsere Dozenten Tipps zum Verhalten in der Prüfungssituation.
Lehrgangsinhalte
Alle Inhalte des Fernlehrgangs richten sich nach der Prüfungsordnung, der Rechtsvorschrift und dem Anforderungsprofil der Steuerberaterkammern.
Die inhaltlichen Schwerpunkte sind:
- Externes Rechnungswesen (Prüfungsanteil 35%)
Buchführung
Jahresabschluss nach Handels- und Steuerrecht - Internes Rechnungswesen (Prüfungsanteil 65%)
Kosten- und Leistungsrechnung
Controlling
Jahresabschlussanalyse
Finanzierung
Fachassistenten-Prüfung vor der Steuerberaterkammer
Die Fortbildungsprüfung ist nicht Bestandteil des Lehrgangs. Zu ihr müssen Sie sich gesondert anmelden. Die Prüfung wird vor den Prüfungsausschüssen der Steuerberaterkammern abgelegt. Zuständig ist die Kammer, in deren Bezirk Ihr Arbeitsort liegt. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Kammer nach den für Ihren Prüfungszeitraum maßgebenden Bestimmungen.
Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil.
In der schriftlichen Prüfung bearbeiten Sie eine 4-stündige Klausur.
Die mündliche Prüfung soll 30 Minuten je Prüfungsteilnehmer nicht überschreiten. In diesem Prüfungsteil soll die Fähigkeit dokumentiert werden, praxistypische und prüfungsgebietsübergreifende Fälle lösen zu können.
Die Steuerberaterkammern sehen die schriftliche Prüfung für den Oktober eines Jahres vor
Teilnehmerkreis
Unser Lehrgang richtet sich insbesondere an
- Steuerfachangestellte mit mindestens zweijähriger Berufspraxis
- Kaufleute oder Rechtsanwaltsfachangestellte mit mindestens vierjähriger Berufspraxis
- Berufspraktiker ohne relevanten Abschluss, aber mit 6 Jahren Berufserfahrung
Die berufspraktische Erfahrung soll auf dem Gebiet des Steuer- und Rechnungswesens erworben und muss bei einem Steuerberater, Steuerbevollmächtigten, Wirtschaftsprüfer, vereidigten Buchprüfer, Rechtsanwalt, einer Steuerberatungsgesellschaft, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Buchprüfungsgesellschaft, Rechtsanwaltsgesellschaft oder Landwirtschaftlichen Buchstelle gesammelt worden sein.
Bitte beachten Sie, dass die Steuerberaterkammern Zulassungsvoraussetzungen für die Prüfung definiert haben.
Beratungstermin vereinbaren
Sie haben Fragen zu dem Lehrgang? Dann vereinbaren Sie einen Beratungstermin mit uns.
Lehrgang beginnen & Zeit sparen
Beginnen Sie den Lehrgang, auch wenn die Voraussetzungen noch nicht erfüllt sind. Die Zulassungsvoraussetzungen müssen zum Ende des Monats, der dem schriftlichen Teil der Prüfung vorausgeht, erfüllt sein. Haben Sie Fragen hierzu oder zur Lehrgangsplanung, kommen Sie auf uns zu!
Mit Förderungen bis zu 75% sparen!
Für den Fernlehrgang gibt es verschiedene bundesweite und regionale Fördermöglichkeiten. Besonders attraktiv ist das Aufstiegs-BAföG. Überprüfen Sie Ihre persönlichen Förderungsvoraussetzungen.
Häufig gestellte Fragen zum Fernlehrgang
Auf viele Fragen zum Fernlehrgang haben wir auf unserer FAQ-Seite die passenden Antworten.
4 Wochen kostenfrei testen
Melden Sie sich jetzt zum Fernlehrgang an und testen Sie den Kurs in den ersten vier Wochen. Sollten Sie den Fernlehrgang nicht fortführen wollen, so haben Sie das Recht, binnen 28 Tagen ohne Angaben von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt 28 Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, das erste Fernlehrmaterial in Besitz genommen haben bzw. hat. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Steuer-Fachschule Dr. Endriss GmbH & Co. KG, Lichtstrasse 45 - 49, 50825 Köln, info(at)endriss.de, Tel.: 0221 / 93 64 42-0,) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das im Anhang beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.