Fachassistent Digitalisierung und IT-Prozesse (FAIT) im Online-Kurs
Online-Kurs im Samstag- oder Abendlehrgang
Der neue Fortbildungsabschluss der Bundessteuerberaterkammer
Die Digitalisierung der Steuerberatungsbranche hat sich in jüngster Zeit extrem beschleunigt. Heute führt an Begriffen wie „Nachdigal“ und „ZUGFerd“ kein Weg mehr vorbei. Das moderne Steuerbüro sieht sich, gerade aufgrund des steigenden Onlinehandels, mit einer großen Anzahl von Fragestellungen konfrontiert - allen voran die Frage nach der Einbindung der Vorsysteme des Mandanten. Abseits der reinen IT-Fragen muss der individuelle digitale Workflow jedoch auch den Vorgaben der AO genügen, hier insbesondere denen der GoBD.
Um Mitarbeiter in Steuerkanzleien an die neuen Herausforderungen heranzuführen, haben die Steuerberaterkammern die neue Fortbildung entwickelt. Das Qualitätssiegel “Fachassistent Digitalisierung und IT-Prozesse” (kurz: FAIT) bietet Fachkräften die Möglichkeit, ihre umfassende Kompetenz im Bereich der Digitalisierung und der IT-Prozesse gegenüber ihrem Arbeitgeber und ihrem Mandanten differenziert nachzuweisen.
Die Vorbereitung auf die Prüfung
Ziel unseres Lehrgangskonzeptes ist es, Sie umfassend auf die neue Prüfung der Steuerberaterkammern zum Fachassistent Digitalisierung und IT-Prozesse vorzubereiten. Die schriftliche Prüfung findet am 26.03.2025 statt.
Zulassung Steuerberaterkammer
Ihr Ablauf - so flexibel wie möglich
Der Unterricht findet als Live-Stream über Zoom von 08:30 Uhr bis 16:30 Uhr (Abendlehrgang 18:00 bis 21:15 Uhr) statt. Darüber hinaus stellen wir Ihnen im Samstag- und Abendlehrgang die Aufzeichnung des Live-Unterrichts auf unserer Lernplattform zur Verfügung. So können Sie sich den gewünschten Unterrichtstag zu einem Zeitpunkt Ihrer Wahl erneut ansehen.
Uns ist es wichtig, dass unsere Dozenten nicht in Nachrichtensprecher-Manier Wissen abladen. Wir erarbeiten den Lehrstoff vielmehr gemeinsam mit Ihnen.
Zielgruppe
Unser Lehrgang richtet sich insbesondere an
- Steuerfachangestellte mit mindestens halbjähriger berufspraktischer Tätigkeit
- Bachelor u.a. Studienabsolventen mit mindestens halbjähriger berufspraktischer Tätigkeit
- Kaufleute mit mindestens anderthalbjähriger berufspraktischer Tätigkeit
- Berufspraktiker ohne relevanten Abschluss, aber mit zweieinhalb Jahren Erfahrung
Bitte beachten Sie, dass die Steuerberaterkammern Zulassungsvoraussetzungen für die Prüfung definiert haben. Näheres finden Sie unter dem Punkt “Zulassungsvoraussetzungen für die Prüfung bei einer Steuerberaterkammer”.
Unser Lernkonzept
Unser Lehrplan enthält alle Stoffgebiete, die Gegenstand der Prüfung sein können. Bestandteil unseres Unterrichts ist einerseits die systematische Darstellung der Inhalte und andererseits die anschließende Anwendung des Erlernten mit Hilfe von Übungsfällen. So stellen wir sicher, dass sich Tiefenwissen bilden kann, das auch zu einem späteren Zeitpunkt – in Prüfungen, aber auch in der Praxis – abrufbar ist.
Als Dozenten für den praktischen Teil treten Gründer, Inhaber und Angestellte namhafter IT-Firmen auf. Mit ihrem umfangreichen Wissen, ebnen sie den künftigen FAIT-lern direkt zu Beginn den richtigen Weg!
Bleiben Sie flexibel! Bei unseren Vorbereitungskurses haben Sie die Wahl zwischen einem Samstags-, oder einem Abend-Onlinekurs an. Hierbei handelt es sich um sog. Live-Webinare auf der Videoplattform Zoom. Bleiben Sie so örtlich flexibel und genießen Sie dennoch die Vorzüge, während des Unterrichts jederzeit Fragen stellen zu können.
Unterrichtsbegleitendes Material
- Immer auf dem aktuellem Rechtsstand
- Material zu jedem Unterrichtsgebiet
- Ideal für die häusliche Nachbearbeitung und Wiederholung
- Übungsklausuren und Übungsfälle zu allen Prüfungsfächern
Um den höchstmöglichen Lerneffekt zu erreichen, schreiben Sie, am Ende des Lehrgangs, in allen Prüfungsfächern Übungsklausuren. Dabei trainieren Sie nicht nur die wertvolle Klausurtechnik, sondern können auch individuelle Wissensdefizite erkennen und frühzeitig beheben . Nach jeder Klausur erhalten Sie umfangreiche Musterlösungen, wodurch die kritische Reflexion der eigenen Leistung ermöglicht wird. Um ein optimales Feedback zu gewährleisten, korrigieren und bewerten wir Ihre individuellen Klausurlösungen.
Die Themengebiete
- Abgaben- und verfahrensrechtliche Beurteilung digitaler Arbeitsprozesse
- Vorschriften zum Datenschutz und zur Datensicherheit sowie berufsrechtliche Vorgaben
- Automatisierung
- Digitale Arbeitsabläufe in der Kanzlei
- Digitale Arbeitsabläufe im Mandantenverhältnis
- Zusammenarbeit mit Finanzbehörden und Dritten
Eine detaillierte Übersicht der Inhalte finden Sie hier in unserem Blogbeitrag.
Dozenten
Unsere Dozenten sind nicht nur im Unterricht aktiv, sondern betätigen sich auch außerhalb des Lehrgangs als Autoren unterschiedlicher Unterrichtsmaterialien und E-Learning-Modulen. Besonders wichtig ist uns, dass unsere Dozenten mit ihrem ausgewiesenen Spezialwissen nicht nur ihr Fachgebiet souverän beherrschen, sondern dass es ihnen besondere Freude macht, Wissen anschaulich, strukturiert und lebendig zu vermitteln.
Das Lehrgangskonzept Fachassistent für Digitalisierung und IT-Prozesse wird federführend von unserem Studienleiter Steuerberater Christian Deák entwickelt, der als Geschäftsführer die DHW Steuerberatung zur vollständig digitalisierten Steuerberatungskanzlei weiterentwickelt hat und eine hohe Expertise in der Digitalisierung aller Arbeitsläufe innerhalb einer Steuerkanzlei, wie auch in der Zusammenarbeit mit dem Mandanten besitzt.
Prüfung
Die Prüfung vor der Steuerberaterkammer
Die Prüfung legen Sie vor den Prüfungsausschüssen der Steuerberaterkammern ab. Zuständig ist die Kammer, in deren Bezirk Ihr Arbeitsort liegt. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Kammer nach den für Ihren Prüfungszeitraum maßgebenden Bestimmungen.
Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil.
In der schriftlichen Prüfung bearbeiten Sie eine 3-stündige Klausur.
Die mündliche Prüfung soll 45 Minuten je Prüfungsteilnehmer nicht überschreiten. In diesem Prüfungsteil soll die Fähigkeit dokumentiert werden, praxistypische und prüfungsgebietsübergreifende Fälle lösen zu können. In einem ersten - ca. 15 minütigen - Teil hält der Prüfungsteilnehmer eine von ihm bzw. ihr vorbereiteten Kurzvortrag, dem sich ein ca. halbstündiges Prüfungsgespräch anschließt.