PrĂĽfung vor einer Industrie- und Handelskammer (IHK)
Voraussetzungen
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten dreijährigen kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf und danach eine mindestens dreijährige Berufspraxis oder
- ein mit Erfolg abgelegtes wirtschaftswissenschaftliches Studium an einer Hochschule oder einen betriebswirtschaftlichen Abschluss einer staatlichen oder staatlich anerkannten Berufsakademie oder einen Bachelor-Abschluss eines akkreditierten betriebswirtschaftlichen Ausbildungsganges einer Berufsakademie und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis
- eine mit Erfolg abgelegte Abschluss- oder Gesellenprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens vierjährige Berufspraxis oder
- eine mindestens sechsjährige Berufspraxis. Die Berufspraxis im Sinne des Satzes 1 muss durch Tätigkeiten abgeleistet sein, die der beruflichen Fortbildung zum Controller dienlich sind; die Berufspraxis muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Controllers haben.
- Abweichend von Abs. 1 kann zur PrĂĽfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben hat, die die Zulassung zur PrĂĽfung rechtfertigen.
Inhalte
Gliederung der Prüfung / Prüfungsfächer
Sie besteht aus:
- einer schriftlichen PrĂĽfung,
- einer Projektarbeit und
- einer mĂĽndlich PrĂĽfung.
Handlungsbereiche der schriftlichen PrĂĽfung:
- Kostenrechnung und Kostenmanagement
- Unternehmensplanung und Budgetierung
- Jahresabschlussanalyse
- Berichtswesen und Informationsmanagement
Das Fach "Berichtswesen und Informationsmanagement" wird in Form einer praktischen Ăśbung anhand allgemein ĂĽblicher Tabellenkalkulationsprogramme geprĂĽft.
Handlungsbereich Projektarbeit (Betriebswirtschaftliche Beratung):
- Die Anfertigung der Projektarbeit erfolgt in Form einer schriftlichen Hausarbeit.
Handlungsbereiche der mĂĽndlichen PrĂĽfung (FĂĽhrungsaufgaben und Moderation):
- Präsentation und Fachgespräch
In der Präsentation sollen die Ergebnisse der Projektarbeit dargestellt und begründet werden und in einem Fachgespräch vertiefende oder erweiterte Fragestellungen geprüft werden. Dabei soll auch das Beherrschen von fachlichen Führungs- und Organisationsaufgaben nachgewiesen werden. Mit Gesprächspartnern soll der Nachweis erfolgen, angemessensprachlich kommunizieren zu können.