Bilanzbuchhalter (IHK) werden: Welche Zulassungsvoraussetzungen muss ich mitbringen?
Um einen unserer Lehrgänge zu belegen, sind die Voraussetzungen tatsächlich deutlich lockerer als zur eigentlichen IHK-Prüfung. Fehlende Praxiserfahrung kann unter anderem auch in der Vorbereitungszeit nachgeholt werden.Egal, wie Sie am liebsten lernen: Wir bieten Ihnen ein flexibles Lehrgangsangebot passend zu Ihren individuellen Voraussetzungen.
Rechtsverordnung (RVO) für Bilanzbuchhalter-Prüfungen
Am 23.12.2020 wurde eine neue Rechtsverordnung für die IHK Bilanzbuchhalter-Prüfungen veröffentlicht, die zum 24.12.2020 in Kraft trat. Alle Prüflinge, die sich seit dem 24.12.20 zum ersten Versuch Ihrer IHK-Bilanzbuchhalter-Prüfung anmelden, legen die Prüfung automatisch nach der derzeit gültigen RVO von 2020 ab.
Aktuelle Bezeichnung (seit 24.12.2020):
Geprüfte Bilanzbuchhalter IHK – Bachelor Professional in Bilanzbuchhaltung
Bilanzbuchhalter IHK: Zulassungsvoraussetzungen
Zur schriftlichen Prüfung wird zugelassen, wer Folgendes nachweisen kann:
- eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf mit einer Berufsausbildungsdauer von drei Jahren (Regelausbildungszeit).
- einen der folgenden Abschlüsse:
- einen anerkannten Fortbildungsabschluss nach einer Regelung auf Grund des Berufsbildungsgesetzes als Fachwirt oder als Fachkaufmann,
- einen Abschluss als Staatlich geprüfter Betriebswirt oder
- einen der folgenden Abschlüsse und eine darauffolgende, mindestens einjährige Berufspraxis:
- einen wirtschaftswissentschaftlichen Diplom- oder Bachelorabschluss einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule, einer Berufsakademie oder eines akkreditierten betriebswirtschaftlichen Ausbildungsganges einer Berufsakademie oder
- eine mindestens fünfjährige Berufspraxis.
Die Berufspraxis muss dabei inhaltlich wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines angehenden Bilanzbuchhalters haben und dabei überwiegend im betrieblichen Finanz- und Rechnungswesen erworben worden sein.
Voraussetzungen zum Bestehen der schriftlichen Prüfung:
- Jede der drei Aufgabenstellungen muss einzeln bestanden werden.
- Pro Aufgabenstellung (Prüfungstag) müssen mindestens 50 von 100 Punkten erreicht werden.
- Im Falle einer Wiederholungsprüfung müssen alle drei Aufgabenstellungen erneut abgelegt werden.
Zur mündlichen Prüfung wird zugelassen, wer die schriftliche Prüfung bestanden hat.
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