So sparen Sie 75% mit dem Aufstiegs-BAföG
Das AFBG (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz) fördert die berufliche Aufstiegsfortbildung. Profitieren Sie von einer maximalen Förderung von bis zu 75% der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren. Das Aufstiegs-BAföG ist einkommens- und vermögensunabhängig.
Berechnungsbeispiel
4.790,00 € Lehrgangsgebühr
+ 460,00 € Prüfung IHK (Musterstadt)
– 2.625,00 € förderfähige Gesamtkosten
– 1.312,50 € Erlass bei erfolgr. Prüfung
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= 1.312,50 € Eigenanteil
In nur 4 einfachen Schritten zum Aufstiegs-BAföG
- Klicken Sie bei dem Lehrgang, den Sie buchen möchten auf den grünen Button "Anmelden". Dann füllen Sie das Anmeldeformular aus und vermerken im Nachrichtenfeld (unten im Formular), dass Sie Aufstiegs-BAföG beantragen möchten. Sie erhalten von uns anschließend die Formblätter A und B per E-Mail.
- Reichen Sie am besten direkt nach Anmeldung zum Lehrgang den Antrag auf PrĂĽfungszulassung bei Ihrer IHK ein und bitten Sie anschlieĂźend um die AusfĂĽllung des sogenannten Formblatt Z.
- Die drei Formblätter (A, B und Z) reichen Sie bei der für Sie zuständigen Behörde ein. Hier finden Sie die zuständigen Ämter für Ausbildungsförderung.
- Sie erhalten einen Bewilligungsbescheid - im ersten Schritt werden 50% der Lehrgangsgebühren gefördert. Sie erhalten die Förderung direkt auf Ihr Konto. Über die andere Hälfte wird Ihnen ein zinsgünstiges KfW-Darlehen angeboten. Wir empfehlen, dass Sie dieses Darlehen annehmen, denn wenn Sie die Prüfung bestehen, erhalten Sie nochmal 50% der Restschuld erlassen. Auch die IHK-Prüfungsgebühr ist förderfähig.
Insgesamt werden bei bestandener IHK-Prüfung folglich bis zu 75% der Lehrgangs- und der IHK-Prüfungsgebühr gefördert.
Die Antragsformulare und weitere Informationen finden Sie auch online www.aufstiegs-bafoeg.de
Für das Aufstiegs-BAföG gibt es nur 4 Voraussetzungen:
- PrĂĽfungszulassung muss vorliegen.
- Sie haben keinen (Universitäts)-Diplom- oder Masterabschluss.
- Sie haben bisher noch kein Aufstiegs-BAföG erhalten.
- Regelmäßige Teilnahme am Unterricht
Wann ist der Antrag zu stellen?
Grundsätzlich kann der Antrag während der gesamten Lehrgangsdauer gestellt werden. Wir empfehlen jedoch eine möglichst schnelle Beantragung, da die Bearbeitung bei einigen Förderämtern mehrere Monate dauern kann. Sollte das BAföG noch nicht zum Kursstart bewilligt worden sein, entbindet Sie dies nicht von Ihrer Zahlungsverpflichtung gegenüber der Steuer-Fachschule. Im Anmeldeformular Ihres Lehrgangs können Sie auf Wunsch auch eine Ratenzahlung auswählen.
Nachweis der Anwesenheit
Eine der wenigen Voraussetzungen zum Erhalt des Aufstiegs-BAföG ist eine regelmäßige Teilnahme am Unterricht. Diese wird durch das Formblatt F dokumentiert und bestätigt.
Präsenz-/Online-Lehrgänge: Das Formblatt F senden wir Ihnen termingerecht und unaufgefordert zu folgenden Stichtagen per E-Mail zu: 6 Monate nach Kursbeginn, 12 Monate nach Kursbeginn und zum Kursende Sollte Ihr zuständiges Amt abweichende Fristen nennen, geben Sie uns gerne Bescheid.
Fernlehrgänge: Das Formblatt F senden wir Ihnen auf Anfrage zu.
Für folgende Lehrgänge können Sie das Aufstiegs-BAföG beantragen:
- Bilanzbuchhalter-Abendlehrgang
- Bilanzbuchhalter-Tageslehrgang
- Bilanzbuchhalter-Wochenendlehrgang
- Bilanzbuchhalter-Turbo-Lehrgang
- Bilanzbuchhalter-Fernlehrgang (ZFU-Zulassungsnummer: 5103816)
- Controller-Fernlehrgang (ZFU-Zulassungsnummer: 575711)
- Fachassistent Lohn und Gehalt-Fernlehrgang (ZFU-Zulassungsnummer: 5125220)
- Fachassistent Rechnungswesen und Controlling (ZFU-Zulassungsnummer: 5133722)
- Steuerfachwirt-Fernlehrgang (ZFU-Zulassungsnummer: 541401)
- Wirtschaftsfachwirt-Fernlehrgang (ZFU-Zulassungsnummer: 5102416)
Kombination mit Aufstiegsprämie möglich
Eine erfolgreich absolvierte Prüfung bei der IHK oder Steuerberaterkammer zahlt sich aus! Einige Bundesländer belohnen den Abschluss beruflicher Weiterbildung mit einer Prämie oder einem Bonus. Diese Prämie wird unabhängig von anderen Förderungen ausgezahlt. Ob Ihr Abschluss in Ihrem Bundesland mit einer Prämie honoriert wird, können Sie hier erfahren.