Der Hamburger Weiterbildungsbonus PLUS für Beschäftigte und Solo-Selbstständige
Wie hoch ist die Förderung
bis zu 50% einer beruflichen Weiterbildung, maximal 500,00 € können über das Programm gefördert werden.
Wer wird gefördert?
Personen, die in Hamburg leben und/oder arbeiten und zu einer der folgenden Gruppen gehören:
- Beschäftigte:
- in sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung arbeiten (mindestens 15 Wochenstunden)
- bei einem Hamburger Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten arbeiten
- Solo-Selbstständige:
- in Hamburg leben und/oder arbeiten.
- die ihr/ihre Einkommen in Hamburg versteuern.
- die ihr/ihre ExistenzgrĂĽndung abgeschlossen haben.
- deren selbstständige Tätigkeit die hauptberufliche Tätigkeit ist.
- Beschäftigte, die ergänzende Leistungen zum Lebensunterhalt vom jobcenter erhalten, können mit bis zu 100% der Weiterbildungskosten unterstützt werden
- Eine Förderanfrage kann außerdem gestellt werden, wenn eine geringfügige Beschäftigung besteht (Minijob)
- Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte im Hamburger Handwerk sind mit bis zu 75% (maximal 1.000 €) der Weiterbildungskosten förderfähig
So nutzen Sie Ihren Hamburger Weiterbildungsbonus bei uns
- Während Ihrer Buchung teilen Sie uns im Nachrichtenfeld mit, dass Sie eine Förderung durch den Hamburger Weiterbildungsbonus erhalten und für Ihren Lehrgang nutzen wollen. Nach der Verarbeitung Ihrer Buchung senden wir Ihnen eine Info-Mail zu.
- Bitte prüfen Sie bei Erhalt der Förderung, dass alle Angaben auf dem Dokument mit Ihrer Buchung übereinstimmen. Etwaige Rabatte oder veränderte Kursdaten müssen der Agentur zwei P PLAN:PERSONAL mitgeteilt werden. Danach erhalten Sie ein korrigiertes Dokument.
- Die Förderung senden Sie uns als PDF an die folgende E-Mail-Adresse: foerderungen(at)endriss.de
- Kurz vor Lehrgangsbeginn erhalten Sie eine Rechnung unter Berücksichtigung der Fördersumme.
- Die Auszahlung der Fördersumme wird von der Steuer-Fachschule Dr. Endriss GmbH & Co. KG beantragt.
Was wird gefördert?
Gefördert werden berufliche Weiterbildungen, die mindestens acht Stunden umfassen.
Was ist zu beachten:
- Die Antragsunterlagen sollten spätestens vier Wochen vor Weiterbildungsbeginn bei zwei P PLAN:PERSONAL gGMBH (zwei P) vorliegen.
- Das Angebot richtet sich nicht an Beamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes sowie in Unternehmen der öffentlichen Hand.
- Der Lehrgang muss vor dem 31.12.2024 beendet sein.
Weitere Informationen und das Portal zur Antragsstellung finden Sie unter: www.zwei-p.org/weiterbildungsbonus/beschaeftigte