Förderung von individuellen und betrieblichen beruflichen Weiterbildungen und Zusatzqualifikationen
Ziel und Gegenstand
Das Land Sachsen-Anhalt fördert mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds (ESF) arbeitsmarkt- und beschäftigungspolitische Vorhaben und Projekte.
Förderfähig sind u. a. individuelle berufsbezogene Weiterbildungen, die auf die Verbesserung oder Erweiterung der berufsspezifischen Kompetenzen zielen oder geeignet sind, eine allgemeine Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit oder des Zugangs zu Beschäftigung zu bewirken.
Wer wird gefördert
Privatpersonen mit Wohnsitz in Sachsen-Anhalt, sowie Arbeitslose ohne Anspruch auf Leistungen nach SGB II bzw. SGB III. Personen mit einem Einkommen über der Pflichtversicherungsgrenze werden nicht gefördert (Jahr 2025: 73.800 Euro).
Unternehmen, Selbstständige (auch im Nebengewerbe), natürliche Personen, soweit sie zugleich Unternehmer oder Unternehmerin sind, Einrichtungen, juristische Personen oder Personenvereinigungen des privaten Rechts jeweils mit Sitz oder Niederlassung in Sachsen-Anhalt. Für den Sitz oder die Niederlassung des Unternehmens ist bei Selbständigen die Gewerbeanmeldung und bei freiberuflich Tätigen die Bescheinigung in Steuersachen Sachsen-Anhalt maßgeblich.
Was ist bei der Anmeldung zu beachten?
- Die Buchung darf erst nach der Antragstellung der Förderung erfolgen.
- Weiterbildungsvorhaben unter 1000 € werden nicht gefördert, es ist aber möglich, mehrere Maßnahmen in einem Antrag zu bündeln.
- Eine geförderte Weiterbildung muss bis zum 30.06.2028 abgeschlossen sein. Die Erstattung muss innerhalb von vier Wochen nach Abschluss der Weiterbildung beantragt werden. Die Förderrichtlinie gilt bis zum 31.12.2028.
Art und Höhe der Förderung
Die mögliche Zuwendungshöhe liegt bei zwischen 60-90% der anerkannten Ausgaben bei Gesamtausgaben von maximal 25.000 € (individueller Zugang) bzw. maximal 100.000 € (betrieblicher Zugang).
Weitere Informationen
- FĂĽr Unternehmen: Betrieblicher Zugang
- FĂĽr Privatpersonen: Individueller Zugang