Förderung von individuellen beruflichen Weiterbildungen und Zusatzqualifikationen
Ziel und Gegenstand
Das Land Sachsen-Anhalt fördert mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds (ESF) arbeitsmarkt- und beschäftigungspolitische Vorhaben und Projekte.
Förderfähig sind u. a. individuelle berufsbezogene Weiterbildungen, die auf die Verbesserung oder Erweiterung der berufsspezifischen Kompetenzen zielen oder geeignet sind, eine allgemeine Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit oder des Zugangs zu Beschäftigung zu bewirken.
Antragsberechtigte
Antragsberechtigt sind u. a. natürliche Personen mit Wohnsitz in Sachsen-Anhalt, die in einem unbefristeten oder befristeten Arbeitsverhältnis stehen, nicht arbeitslos gemeldet sind und deren monatliches Bruttogehalt weniger als 4.575 EUR beträgt, sowie Arbeitslose ohne Anspruch auf Leistungen nach SGB II bzw. SGB III.
Voraussetzungen
Für die Förderung individueller Weiterbildungen gilt: Die Weiterbildungen können als berufsbegleitende Weiterbildungen in Teilzeit oder als Vollzeitmaßnahmen gefördert werden. Folgende Formate sind insbesondere förderfähig: eintägige und mehrtägige Seminare oder längerfristige Weiterbildungs- und Fortbildungskurse bis zu einer Dauer von maximal vier Jahren, Supervision und Coaching sowie Weiterbildungsstudiengänge, auch in Form von Zertifikatskursen. Die zuwendungsfähigen Ausgaben der Weiterbildung müssen mindestens 1.000 EUR betragen.
Art und Höhe der Förderung
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses.
Die Höhe der Förderung beträgt für berufliche Weiterbildungen
- bis zu 90% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben für Personen mit einem durchschnittlichen monatlichen Bruttoeinkommen unter 1.500 EUR,
- bis zu 80% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben für
- Personen mit einem durchschnittlichen monatlichen Bruttoeinkommen unter 2.500 EUR,
- Personen ab 45 Jahren,
- befristet Beschäftigte,
- Teilzeitbeschäftigte bis zu 30 Stunden wöchentlich,
- geringfügig Beschäftigte, die sonst keiner weiteren abhängigen oder selbständigen Beschäftigung nachgehen,
- Leiharbeitnehmer,
- Berufsrückkehrer nach familienbedingter Unterbrechung der Erwerbstätigkeit,
- Alleinerziehende,
- Personen ohne Anspruch auf Leistungen nach SGB II bzw. SGB III,
- Menschen mit einem anerkannten Grad einer Behinderung sowie
- bis zu 60% fĂĽr alle ĂĽbrigen Berechtigten, jedoch max. 25.000 EUR je Weiterbildungsvorhaben.
Antragsverfahren
Anträge sind in der Regel sechs Wochen vor Projektbeginn formgebunden schriftlich oder elektronisch an die
Investitionsbank Sachsen-Anhalt
Domplatz 12
39104 Magdeburg
Hotline (08 00) 5 60 07 57
Fax (03 91) 5 89-17 54
E-Mail: beratung(at)ib-lsa.de
Internet: www.ib-sachsen-anhalt.de
zu richten.
Weitere Informationen können im Internet angerufen werden.
Wichtige Hinweise
Die Förderung stellt eine Ergänzung zu Zuwendungen anderer öffentlicher und privater Stellen oder zu Förderungen aufgrund anderer Bundes- oder Landesprogramme dar. Anderweitige Förderungen werden entsprechend angerechnet. Leistungen der Bundesagentur für Arbeit sind vorrangig in Anspruch zu nehmen.