Wer wird gefördert?
Gefördert werden können grundsätzlich alle Beschäftigten mit Hauptwohnsitz oder Arbeitsort in Rheinland-Pfalz, und das ganz unabhängig von der Höhe des Einkommens.
Was wird gefördert?
Berufliche Weiterbildungen.
Weiterbildungen über 400 Unterrichtseinheiten bzw. Weiterbildungen von mind. 200 Unterrichtsstunden in Teilzeit für Fortbildungsabschlüsse können nur dann gefördert werden, wenn diese nicht über das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz gefördert werden können.
Welche Kosten werden ĂĽbernommen?
Gefördert werden 60 Prozent der entstehenden Weiterbildungskosten. Die maximale Förderhöhe beträgt 1.500 € pro Person, Weiterbildung und Kalenderjahr der Kostenerstattung. Weiterbildungskosten unter 100,00 € werden nicht gefördert.
Wann und wo kann ich einen Antrag auf Förderung stellen?
Die Antragstellung sowie die Kostenerstattung erfolgen ĂĽber das Onlineformular im EDV Begleitsystem EurekaRLP Plus.
Der Antrag muss spätestens einen Monat vor Beginn der Weiterbildung über das EDV -Begleitsystem bei der Bewilligungsbehörde (zwischengeschalteten Stelle) eingegangen sein.
Achtung!
Eine Anmeldung zur Weiterbildungsmaßnahme ist erst nach Erhalt des Bewilligungsbescheids zulässig.
Was muss ich selbst bezahlen? Wie wird die Förderung ausgezahlt?
Die Kosten für eine Weiterbildung werden zunächst Sie vollständig selbst bezahlt.
Innerhalb von zwei Monaten nach Abschluss Ihrer Weiterbildung laden Sie den Antrag auf Kostenerstattung zusammen mit Ihrem Teilnahmezertifikat ĂĽber das o.g. EDV-Begleitsystem hoch.
Weitere Informationen finden Sie unter esf.rlp.de/berufliche-weiterbildung/qualischeck.