Bildungsurlaub, Bildungszeit, Bildungsfreistellung – viele Namen, ein Prinzip
Sie erhalten von Ihrem Arbeitgeber jährlich bis zu 5 Tage zur Weiterbildung, die nicht von Ihrem Urlaubskonto abgezogen werden.
Viele unserer Tageslehrgänge sowie einige unserer Intensivlehrgänge sind für die Bildungsurlaubs-Programme der Länder anerkannt. Der Anspruch auf Bildungsurlaub beläuft sich in der Regel auf bis zu 5 Tage, hier gibt es allerdings unterschiedliche Ansprüche je nach Bundesland. In vielen Ländern darf der jährliche Anspruch aus dem Vorjahr mit in das aktuelle Jahr genommen werden, wenn er noch nicht genutzt wurde. Damit sind bis zu 10 Tage Bildungsurlaub für Ihre Weiterbildung möglich.
Bildungsurlaub ist in der Regel mit anderen Förderprogrammen, wie z.B. dem Bildungsscheck NRW kombinierbar.
So beantragen Sie Bildungsurlaub für Ihre Weiterbildung
- Förderfähigkeit klären: Machen Sie sich mit der gesetzlichen Regelung vertraut, die für das Bundesland gilt, in dem Ihr Arbeitgeber seinen Sitz hat.
- Formulare anfordern: Hierfür gibt es mehrere Möglichkeiten
- Während der Buchung im Nachrichtenfeld. Bitte geben Sie an, in welchem Bundesland Ihr Arbeitgeber seinen Sitz hat
- Nach der Buchung: Bitte nutzen Sie unser Web-Formular. Bei Fragen oder Unsicherheit nutzen Sie gerne das Nachrichtenfeld, wir melden uns bei Ihnen!
- Bei Fragen stehen wir gerne auch per E-Mail an foerderungen(at)endriss.de zur Verfügung. Für eine zielsichere Beratung teilen Sie uns mit, in welchem Bundesland Ihr Arbeitgeber seinen Sitz hat und für welchen Lehrgang Sie Bildungsurlaub nutzen möchten.
Für alle Anfragen gilt: Sollte Ihr gewünschter Kurs keine Anerkennung für Bildungsurlaub haben, so erhalten Sie von uns eine Auskunft, wann die nächste Gelegenheit besteht oder ob es Alternativen gibt.
- „Mitteilung für den Arbeitgeber“ fristgerecht dem Arbeitgeber (Vorgesetzte, Personalabteilung o.ä.) übergeben.
- „Mitteilung an die Steuer-Fachschule Dr. Endriss“ per E-Mail an foerderungen(at)endriss.de vor Lehrgangsbeginn ausgefüllt zurückschicken.
Wichtig
Die gesetzliche Regelung für Bildungsurlaub variiert von Bundesland zu Bundesland, bitte informieren Sie sich zu den für Sie geltenden Bedingungen.
Für das Land Hessen können wir aufgrund der veränderten Gesetzeslage gegenwärtig keine Option für Bildungsurlaub anbieten.
Bildungsurlaub möglich
Für diese Bundesländer prüfen wir gerne für Sie, ob eine Anerkennung vorliegt oder beantragt werden kann.