Bildungsurlaub, Bildungszeit, Bildungsfreistellung – viele Namen, ein Prinzip
Sie erhalten von Ihrem Arbeitgeber jährlich bis zu 5 Tage zur Weiterbildung, die nicht von Ihrem Urlaubskonto abgezogen werden.
Viele unserer Tageslehrgänge sowie einige unserer Intensivlehrgänge sind für die Bildungsurlaubs-Programme der Länder anerkannt. Der Anspruch auf Bildungsurlaub beläuft sich in der Regel auf bis zu 5 Tage, hier gibt es allerdings unterschiedliche Ansprüche je nach Bundesland. In vielen Ländern darf der jährliche Anspruch aus dem Vorjahr mit in das aktuelle Jahr genommen werden, wenn er noch nicht genutzt wurde. Damit sind bis zu 10 Tage Bildungsurlaub für Ihre Weiterbildung möglich.
Bildungsurlaub ist in der Regel mit anderen Förderprogrammen, wie z.B. dem Bildungsscheck NRW kombinierbar.
So beantragen Sie Bildungsurlaub für Ihre Weiterbildung
Spätestens 4-8 Wochen vor Lehrgangsbeginn bzw. direkt bei Ihrer Buchung teilen Sie uns per E-Mail an foerderungen(at)endriss.de mit, dass Sie Bildungsurlaub nutzen möchten. Für eine zielsichere Beratung teilen Sie uns mit, in welchem Bundesland Ihr Arbeitgeber seinen Sitz hat und für welchen Lehrgang Sie Bildungsurlaub nutzen möchten.
Sie erhalten von uns per E-Mail zwei Formulare: eines reichen Sie fristgerecht an Ihren Arbeitgeber weiter, das andere benötigen wir von Ihnen ausgefüllt zurück.
Sollte Ihr gewünschter Kurs keine Anerkennung für Bildungsurlaub haben, so erhalten Sie von uns eine Auskunft, wann die nächste Gelegenheit besteht oder welche Alternativen Sie haben.
Wichtig
Die gesetzliche Regelung für Bildungsurlaub variiert von Bundesland zu Bundesland, bitte informieren Sie sich zu den für Sie geltenden Bedingungen.
Für das Land Hessen können wir aufgrund der veränderten Gesetzeslage gegenwärtig keine Option für Bildungsurlaub anbieten.
Bildungsurlaub möglich
Für diese Bundesländer prüfen wir gerne für Sie, ob eine Anerkennung vorliegt oder beantragt werden kann.