Das Land Brandenburg fördert die berufliche Weiterbildung
Was wird gefördert?
Gefördert wird die Teilnahme an Maßnahmen zur beruflichen Weiterbildung auf der Grundlage von individuellen (nicht durch den Arbeitgeber festgestellten) Entwicklungsbedarfen, um die persönlichen Beschäftigungsperspektiven grundsätzlich zu verbessern.
Wie wird gefördert?
- Der Zuschuss beträgt 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben und ist auf maximal 3.000 Euro pro Vorhaben begrenzt. Die Mindestförderhöhe beträgt 500 Euro. Eine Förderung kann zweimal pro Kalenderjahr erfolgen.
Der MaĂźnahmebeginn ist entscheidend.
In welchem Zeitraum kann Förderung beantragt werden?
Die Anträge auf Förderung einschließlich der erforderlichen Anlagen sind über das Kundenportal der ILB in der Zeit vom 02.01.2023 bis 31.12.2023 zu stellen.
Wer erteilt weitere AuskĂĽnfte?
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der ILB helfen Ihnen bei der Beantwortung Ihrer Fragen. Ihre Ansprechpartner bei der ILB (Investitionsbank Land Brandenburg) erreichen Sie ĂĽber das Infotelefon Arbeit (0331 / 660 22 00).