Das Land Brandenburg fördert die berufliche Weiterbildung
Geltungsdauer
Die aktuelle Förderperiode läuft bis zum 30.06.2027. Anträge können bis zu diesem Stichtag gestellt werden, allerdings werden bis zur Verabschiedung des Haushalts 2025/2026 gegenwärtig keine Anträge bewilligt. Wir informieren Sie, wenn wir Neues erfahren.
Was wird gefördert?
- Beschäftigte mit Erstwohnsitz in Brandenburg
- Freiberufler*innen und Einzelunternehmer*innen, die in Brandenburg einkommenssteuerpflichtig sind
- rechtsfähige Vereine mit Sitz oder einer Außenstelle in Brandenburg
- Betriebe mit mindestens einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Brandenburg
Was ist zu beachten?
Die Förderung muss vor Buchung und Beginn der Weiterbildung beantragt und beschieden worden sein
Wie hoch ist die Förderung?
Für Beschäftigte:
- Der Zuschuss beträgt 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben und ist auf maximal 3.000 Euro pro Vorhaben begrenzt.
- Die Mindestförderhöhe beträgt 500 Euro.
- Eine Förderung kann zweimal pro Kalenderjahr erfolgen, wobei der Vorhabensbeginn entscheidend ist.
FĂĽr Unternehmen:
- Die Förderung beträgt maximal 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Mindestförderhöhe beträgt 1000 Euro.
- Eine Förderung kann je Zuwendungsempfangendem zweimal im Kalenderjahr erfolgen. Der Maßnahmenbeginn ist entscheidend.
- Eine Einzelförderung ist auf maximal 3 Millionen Euro pro Unternehmen beziehungsweise Vorhaben begrenzt.
Wie ist das Antragsverfahren?
Der Antrag muss vor der Buchung der Weiterbildung gestellt werden. Eine Buchung ist laut Förderrichtlinie förderungsschädlich vor dem Förderbescheid möglich. Wir empfehlen Ihnen daher, die Buchung erst zu tätigen, wenn Sie die Förderung bewilligt bekommen haben. Die Anträge auf Förderung für alle Fördertatbestände einschließlich der erforderlichen Anlagen sind über das Internetportal der Bewilligungsbehörde ILB zu stellen.
Was muss ich selbst bezahlen? Wie wird die Förderung ausgezahlt?
Die Lehrgangsgebühr ist vorab selbst zu bezahlen. Sie erhalten die Ihnen zugesagte Förderung im Erstattungsverfahren. Hierfür sind in der Regel Teilnahmenachweis, Rechnung und ein Zahlungsnachweis im Portal hochzuladen.
WeiterfĂĽhrende Informationen
… finden Sie unter: https://www.ilb.de/de/arbeit/uebersicht-der-foerderprogramme/weiterbildungsrichtlinie-2022/