Förderung von individuell berufsbezogener Weiterbildung und betrieblicher Weiterbildung
Welche Förderungen gibt es?
Das Land Sachsen fördert sowohl betriebliche Weiterbildungsmaßnahmen, als auch individuell berufsbezogene Weiterbildungen.
Was wird gefördert?
- Lehrgänge und Seminare, die vor dem 31.08.2025 vollständig abgeschlossen sind
- Lehrgänge und Seminare mit einer Gebühr von mindestens 700,00 €
Wer wird gefördert?
- Unternehmen mit Sitz in Sachsen und maximal 500 Mitarbeitern: Förderprogramm „Betriebliche Weiterbildung“
- Arbeitnehmer mit Hauptwohnsitz in Sachsen und einem maximalen monatlichen Bruttoeinkommen von 3.700,00 €: Förderprogramm „Individuelle berufsbezogene Weiterbildung“
Wie wird gefördert?
- Die Zuwendung wird in Form eines Zuschusses als Festbetragsfinanzierung gewährt
- Der Fördersatz beträgt in der Regel 50 Prozent. Für geringfügig Beschäftigte gilt ein Fördersatz von in der Regel 80 Prozent
- Die Zuwendung wird als Pauschale gewährt. Zuwendungsfähig sind die Ausgaben der Weiterbildungsmaßnahme zuzüglich anfallender Prüfungsgebühren. Die Pauschale für eine einzelne Einheit ermittelt sich aus der Höhe der zuwendungsfähigen Ausgaben in Euro unter Berücksichtigung des Fördersatzes
- Die Zuwendung beträgt maximal 4.500 EUR
- Nicht förderfähig sind Fahrt- und Unterbringungskosten
Wie wird die Förderung beantragt?
- Die Antragstellung erfolgt vor der Buchung Ihres Lehrgangs elektronisch über das Förderportal der SAB
- Direkt nach der Eingangsbestätigung Ihres Antrages dürfen Sie Ihren Lehrgang oder Ihr Seminar buchen. In der Regel erhalten Sie innerhalb von ein bis zwei Wochen eine Information zur Förderwürdigkeit Ihres Antrages
- Die Kosten der Weiterbildung werden zunächst von Ihnen gezahlt
- Nach Abschluss der Weiterbildung muss der Verwendungsnachweis inklusive einer Teilnahmebestätigung bei der SAB eingereicht werden und der Förderbetrag kommt zur Auszahlung
Unbedingt beachten
Die Sächsische Aufbaubank teilt mit, dass wegen der aktuellen Haushaltslage Bewilligungen „ausschließlich im Rahmen der zum Zeitpunkt der Antragstellung verfügbaren Haushaltsmittel möglich“ sind. Weiterbildungen, die gefördert werden sollen, müssen spätestens zum 31.08.2025 abgeschlossen sein.