Das Weiterbildungsstipendium - Begabtenförderung Berufliche Bildung
Die “Begabtenförderung Berufliche Bildung” ist ein Programm des Bundesministerium für Bildung und Forschung zur Förderung des beruflichen Nachwuchses. Über drei Jahre stehen Fördergelder von insgesamt 8.700,- € bereit, die für die Kosten von Weiterbildungen eingesetzt werden können – bei einem Eigenanteil von 10 % je Maßnahme.
Wer kann sich bewerben?
Bewerben können sich alle ehemaligen Auszubildenden kaufmännischer oder handwerklicher Berufe, die
- zum Zeitpunkt der Aufnahme in das Stipendiaten-Programm höchstens 24 Jahre alt sind (Zeiten des Mutterschutzes, Elternzeit, Wehr- und Zivildienst etc. werden bis zu drei Jahre angerechnet) und eine besondere berufliche Begabung nachweisen können.
Als “besonders begabt” gelten junge berufliche Nachwuchskräfte, die
- in der Berufsabschlussprüfung mit einer Durchschnittsnote mit mindestens 87 Punkten oder besser als “gut” (bei mehreren Prüfungsteilen Durchschnittsnote 1,9 oder besser) abgeschlossen haben,
oder
- bei einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb einen der ersten 3 Plätze erreicht hat
oder
- bei begrĂĽndetem Vorschlag des Arbeitgebers oder der Berufsschule
Was wird gefördert?
Förderfähig sind anspruchsvolle – in der Regel – berufsbegleitende Maßnahmen, wie
- der Erwerb fachbezogener beruflicher Qualifikationen,
- die Vorbereitung auf PrĂĽfungen der beruflichen Aufstiegsfortbildung (z. B. Meister/in, Techniker/in, Betriebswirt/in, Fachwirt/in, Fachkaufmann/Fachkauffrau),
- der Erwerb fachĂĽbergreifender und allgemeiner beruflicher oder sozialer Kompetenzen (z.B. Fremdsprachen, EDV, kommunikative Fertigkeiten, Konflikt- und Projektmanagement)
- berufsbegleitende Studiengänge, die auf Ausbildung und Beruf inhaltlich aufbauen.
Bereits begonnene Weiterbildungen können unter folgenden Voraussetzungen gefördert werden, wenn
- die Maßnahme nach Aufnahme in die Förderung noch sechs Monate läuft
- der Antrag auf Aufnahme in die Förderung vor Beginn der Maßnahme gestellt wurde
- die Absicht der Durchführung einer bestimmten längerfristigen Maßnahme im Aufnahmeantrag gestellt wurde (Konkrete Angabe: z.B. Bilanzbuchhalter, Meister).
Wo kann man sich bewerben?
Wenn Sie sicher sind, dass Sie die Voraussetzungen für eine Bewerbung erfüllen, klären Sie bitte, wer Ihre zuständige Stelle ist. Dort erhalten Sie alle notwendigen Informationen und Unterlagen. Ansprechpartner in allen Fragen der Begabtenförderung beruflicher Bildung ist die Stelle, bei der Ihr Berufsausbildungsverhältnis eingetragen ist bzw. war. In der Regel ist dies Ihre Industrie- und Handelskammer bzw. Ihre Handwerkskammer. Nur wenn Sie einen Gesundheitsfachberuf erlernt haben, ist die Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung Ihre zuständige Stelle.
Weitere Informationen
Zusätzlich finden Sie auf den folgenden Internetseiten wichtige Infos und Tipps rund um das Thema “Begabtenförderung”: www.sbb-stipendien.de/weiterbildungsstipendium