Das Bayerische Landesamt fĂĽr Steuern hat zur bilanzsteuerrechtlichen Beurteilung von Arbeitnehmererfindungen Stellung genommen (Bayerisches Landesamt fĂĽr Steuern vom 19.07.2017 - S 2134a.1.1-3/12 St32).
Hierzu fĂĽhrte das BayLfSt weiter aus:
  • Das ArbnErfG unterscheidet zwischen Erfindungen der Arbeitnehmer, die während der Dauer des Arbeitsverhältnisses gemacht wurden und aus der dem Arbeitnehmer obliegenden Tätigkeit oder auf maĂźgeblichen Erfahrungen oder Arbeiten im Betrieb beruhen (sog. gebundene Erfindungen oder Diensterfindungen). Erfindungen die diese Voraussetzungen nicht erfĂĽllen und damit nicht im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis stehen, sind sog. freie Erfindungen.
  • Die Aufwendungen des Arbeitgebers im Zusammenhang mit einer Diensterfindung des Arbeitnehmers sind als Herstellungskosten fĂĽr ein immaterielles Wirtschaftsgut zu qualifizieren und unterliegen damit dem Aktivierungsverbot des § 5 Abs. 2 EStG.
  • Aufwendungen des Arbeitgebers fĂĽr die Anschaffung einer freien Erfindung des Arbeitnehmers sind hingegen zu aktivieren.
Quelle: Bayerisches Landesamt fĂĽr Steuern vom 19.07.2017 - S 2134a.1.1-3/12 St32 (Sc) Hauptbezug: Bayerisches Landesamt fĂĽr Steuern vom 19.07.2017 - S 2134a.1.1-3/12 St32, NWB DokID: YAAAG-53821 Verwandte Artikel:
  • Marx, VergĂĽtungen fĂĽr Diensterfindungen als Bilanzierungsvorgänge in Handels- und Steuerbilanz, StuB 16/2016 S. 607, NWB DokID: DAAAF-80240
  • Borggräfe/Hinz, Aktivierung von Diensterfindungen, NWB 40/2015 S. 2935, NWB DokID: TAAAF-02446
Newsletter-Redaktion
Ass. jur. Andreas Illi (v.i.S.d.P.)
 
NWB Verlag GmbH & Co. KG
Eschstr. 22 - 44629 Herne
www.nwb.de
Kontakt
Wir sind fĂĽr Sie da

Haben Sie nicht etwas vergessen?

Kein Problem! Wir haben Ihren Warenkorb fĂĽr Sie gespeichert!
Nur noch ein paar Klicks und schon kommen Sie Ihrem Weiterbildungsziel ein Stück näher.
 
Sind Sie sich noch unsicher oder benötigen Beratung? Zögern Sie nicht uns zu kontaktieren! Wir beraten Sie gern und klären alle offenen Fragen.

Nichts mehr verpassen!

Angebote, regelmäßige Infos und Tipps zum Thema Weiterbildung & Karriere  - Bleiben Sie mit unserem Newsletter immer auf dem Laufenden. Jetzt anmelden!