Die Künstlersozialabgabe für 2017 beträgt 4,8 %. Dies wurde am 11.08.2016 im BGBl. veröffentlicht. Der Prozentsatz der Künstlersozialabgabe sinkt im Jahr 2017 von 5,2 % auf 4,8 % (lesen Sie hierzu unsere Nachricht v. 16.06.2016). Die im BGBl. I S. 1976 veröffentlichte Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Künstlersozialabgabe-Verordnung 2015 vom 08.09.2014 (BGBl. I S. 1520) außer Kraft. Quelle: Bundesanzeiger Verlag (Sc) Hauptbezug: Künstlersozialabgabe-Verordnung 2015 vom 08.09.2014 Verwandte Artikel:
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