Das Bundeskabinett hat am 12.8.2015 die gesetzlichen Grundlagen zur Umsetzung des "nationalen Effizienzlabels fĂĽr Heizungsaltanlagen" beschlossen.Hierzu fĂĽhrt das Bundesministerium fĂĽr Wirtschaft und Energie (BMWi) weiter aus:
  • Das neue Effizienzlabel gilt ab dem 1.1.2016 fĂĽr Heizkessel, die älter als 15 Jahre sind, und liefert Verbrauchern kostenfrei Informationen ĂĽber den individuellen Effizienzstatus ihrer Heizkessel.
  • Neben den Informationen auf dem Energieeffizienzlabel werden Verbraucher zudem kostenfrei auf weitergehende Energieberatungen wie z. B. Heizungschecks oder die Vor-Ort-Beratung sowie auf Förderungen der KfW und des BAFA hingewiesen.
  • Das aus dem Haushaltsgerätebereich bekannte farbige Effizienzlabel hat sich als wirksames Instrument der Verbraucherinformation erwiesen. Es gilt bereits heute fĂĽr verschiedene Produkte auĂźerhalb des klassischen Haushaltsgerätebereiches (z. B. fĂĽr TV-Geräte, Beleuchtung) und soll ab 2016 erstmals auch Heizkessel im Bestand erfassen.
  • Das durchschnittliche Alter der Heizgeräte in Deutschland liegt bei 17,6 Jahren, mehr als ein Drittel (36 %) ist sogar älter als 20 Jahre. Ăśber 70 Prozent der installierten Heizgeräte wĂĽrden nur die Effizienzklasse C, D oder E erreichen. Hier liegt groĂźes Potential fĂĽr Effizienzsteigerungen. Dennoch werden derzeit lediglich rund 3 Prozent der Heizgeräte ausgetauscht. Bei einer gleichbleibenden jährlichen Austauschrate wĂĽrde es also noch circa 25 Jahre dauern, bis der Heizungsbestand in Deutschland erneuert wäre.
  • Das Effizienzlabel und die Hinweise auf bestehenden Beratungs- und Förderprogrammen sollen daher dazu fĂĽhren, die Kenntnisse der Verbraucher zum Zustand ihres Heizkessels zu verbessern und so die Motivation zum Austausch zu erhöhen. Erwartet wird damit, die Austauschrate bei Heizgeräten um circa 20 Prozent pro Jahr steigern zu können.
  • Ab 2016 werden Heizungsinstallateure, Schornsteinfeger und bestimmte Energieberater berechtigt, ein Etikett auf alte Heizgeräte anzubringen. Ab 2017 sind die Bezirksschornsteinfeger verpflichtet, diejenigen Geräte, die noch kein Etikett haben, zu etikettieren.
Hauptbezug: Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Ă„nderung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes Hinweis: Der Gesetzentwurf ist auf der Homepage des BMWi abrufbar. Verwandte Artikel:
  • Brinktrine, Die Heizkesselaustauschpflicht nach der Energieeinsparverordnung 2014, NWB 23/2015 S. 1707, NWB DokID: OAAAE-90892
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RA, Dipl.-Finanzwirt (FH) Thomas Egle (v.i.S.d.P.)
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