- Festsetzungen der Einkommensteuer werden zurzeit u.a. hinsichtlich der Verfassungsmäßigkeit der Höhe der kindbezogenen Freibeträge nach § 32 Abs. 6 Satz 1 und 2 EStG von Amts wegen vorläufig durchgeführt (Nr. 6 der Anlage zum BMF-Schreiben v. 16.5.2011, NWB DokID: FAAAD-84768, in der Fassung des BMF-Schreibens v. 13.5.2015, NWB DokID: EAAAE-90677).
- Die Steuerpflichtigen müssen daher keinen Einspruch einlegen, um ihren Einkommensteuerfall insoweit „offen“ zu halten.
- Die Bundesregierung legt entsprechend einem Beschluss des Deutschen Bundestages v. 2.6.1995 alle zwei Jahre einen Bericht über die Höhe des von der Einkommensteuer freizustellenden Existenzminimums von Erwachsenen und Kindern vor.
- Auf Grundlage der Ergebnisse der letzten beiden Existenzminimumberichte (vgl. BT-Drucks. 17/11425 und 18/3893) hat der Deutsche Bundestag als Gesetzgeber die Beschlüsse zu den Anpassungen der steuerlichen Freibeträge – Grundfreibetrag und Kinderfreibetrag – gefasst; zugleich wurden weitere Entlastungen für die Steuerpflichtigen auf den Weg gebracht, indem das Kindergeld, der Kinderzuschlag für Geringverdiener und der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende erhöht und zum Abbau der kalten Progression eine Tarifverschiebung vorgenommen wurde (vgl. BT-Drucks. 18/4649).
- BMF-Schreiben v. 13.5.2015, NWB DokID: EAAAE-90677
- BMF-Schreiben v. 16.5.2011, NWB DokID: FAAAD-84768
- Hörster, Anhebung von Grund-/Kinderfreibetrag, Kindergeld/-zuschlag und Bürokratieentlastung - Bundesrat stimmt Steuergesetzen zu, NWB 30/2015 S. 2209, NWB DokID: HAAAE-94428
- Seifert, Erhöhung des Grundfreibetrags, Kinderfreibetrags und Kindergelds, StuB 13/2015 S. 510, NWB DokID: XAAAE-93818
RA, Dipl.-Finanzwirt (FH) Thomas Egle (v.i.S.d.P.)
Ass. jur. Andreas Illi
NWB Verlag GmbH & Co. KG
Eschstr. 22 - 44629 Herne
www.nwb.de