Die Bundesregierung hat sich u.a. zur Frage geäußert, wie die Abrechnung der Lohnsteuer beim Laden eines E-Bikes, das elektrisch unterstütztes Fahren bis 25 km/h ermöglicht, am Arbeitsplatz erfolgen soll. Das Thema ist derzeit Gegenstand der Erörterung der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder (BT-Drucks. 18/13307 vom 11.08.2017).
Hintergrund: Seit dem 01.012017 gilt eine auf fünf Jahre befristete Steuerbefreiung für den geldwerten Vorteil aus der Zurverfügungstellung von Ladestrom für Elektro-Kraftfahrzeuge an den Arbeitnehmer. Elektrofahrräder mit Tretunterstützung bis zu 25 km/h Höchstgeschwindigkeit sind keine Elektro-Kraftfahrzeuge im Sinne dieser Vorschrift und werden damit nicht durch diese Maßnahme begünstigt. Vor diesem Hintergrund fragt der Abgeordnete Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) die Bundesregierung, warum Elektrofahrräder explizit von der Lohnsteuerbefreiung von Ladestrom ausgeschlossen sind und wie die Lohnsteuer beim Laden eines Elektrofahrrads (elektrisch unterstütztes Fahren bis 25 km/h), am Arbeitsplatz konkret abgerechnet werden soll. Hierzu der parlamentarische Staatssekretär Dr. Michael Meister in seiner Antwort vom 07.08.2017:
  • Die beschriebene Steuerbefreiung ist Teil eines MaĂźnahmenbĂĽndels, um gezielt den Erwerb von Elektro-Kraftfahrzeugen sowie den dazu notwendigen flächendeckenden, bedarfsgerechten und nutzerfreundlichen Ausbau der Ladeinfrastruktur fĂĽr solche Kraftfahrzeuge zu fördern.
  • Die Ausweitung der lohnsteuerlichen Regelungen auf „Zweiräder mit Elektroantrieb“ entspricht hingegen nicht der Zielrichtung der gesetzlichen Regelung.
  • Eine direkte Förderung von Zweirädern mit ElektrounterstĂĽtzung und mit Elektroantrieb wurde im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens nicht fĂĽr erforderlich gehalten, da der Markt fĂĽr diese Zweiräder bereits sehr gut entwickelt und deren Verbreitung ohne Weiteres gewährleistet ist (Gesetz zur steuerlichen Förderung von Elektromobilität im StraĂźenverkehr, GegenäuĂźerung der Bundesregierung, BT-Drucks. 18/9239).
  • Vereinfachungen bei Erfassung und Abrechnung möglicher Vorteile durch das Aufladen von Elektrofahrrädern am Arbeitsplatz sind zurzeit Gegenstand der Erörterung der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder.
Quelle:BT-Drucks. 18/13307, Antwort auf die Frage Nr. 20 (il)Hauptbezug: BT-Drucks. 18/13307 Verwandte Artikel:
  • Schmidt/Wiebecke, Sachzuwendungen an Arbeitnehmer, Grundlagen, NWB DokID: IAAAE-67929
  • Seifert, Neues zur Gestellung und Abrechnung von Job-Bikes, NWB 33/2017 S. 2500, NWB DokID: NAAAG-52267
  • Heuser, Dienst- und Elektrofahrräder als Incentive fĂĽr Mitarbeiter, BBK 19/2016 S. 932, NWB DokID: CAAAF-82955
  • Wehl, Das Dienstrad als Steuerfalle , NWB 37/2016 S. 2811, NWB DokID: UAAAF-81186
Newsletter-Redaktion
Ass. jur. Andreas Illi (v.i.S.d.P.)
 
NWB Verlag GmbH & Co. KG
Eschstr. 22 - 44629 Herne
www.nwb.de
Kontakt
Wir sind fĂĽr Sie da

Haben Sie nicht etwas vergessen?

Kein Problem! Wir haben Ihren Warenkorb fĂĽr Sie gespeichert!
Nur noch ein paar Klicks und schon kommen Sie Ihrem Weiterbildungsziel ein Stück näher.
 
Sind Sie sich noch unsicher oder benötigen Beratung? Zögern Sie nicht uns zu kontaktieren! Wir beraten Sie gern und klären alle offenen Fragen.

Nichts mehr verpassen!

Angebote, regelmäßige Infos und Tipps zum Thema Weiterbildung & Karriere  - Bleiben Sie mit unserem Newsletter immer auf dem Laufenden. Jetzt anmelden!