Hierzu fĂĽhrte die WPK weiter aus:
- Anzuwenden ist der Standard für alle Mutterunternehmen, die zur Aufstellung eines handelsrechtlichen Konzernabschlusses gemäß §§ 290 ff. HGB oder eines Konzernabschlusses gemäß §§ 11 ff. PublG verpflichtet sind oder dies freiwillig tun. Für Mutterunternehmen, die einen Konzernabschluss nach internationalen Rechnungslegungsstandards aufstellen, gilt der Standard nicht.
- Die neuen Regelungen sollen nach endgültiger Verabschiedung des Standards erstmals für nach dem 31.12.2018 beginnende Geschäftsjahre anzuwenden sein. Eine frühere vollumfängliche Anwendung ist zulässig und wird empfohlen.
- Kommentierungen können gegenüber dem DRSC bis zum 31.10.2017 abgegeben werden.
- Die Verlautbarung ist auf der Internetseite des DRSC zugänglich.
- Zülch, Währungsumrechnung im Jahresabschluss und Konzernabschluss (HGB, IFRS), infoCenter, NWB DokID: IAAAC-32093
Ass. jur. Andreas Illi (v.i.S.d.P.)
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