Hierzu fĂĽhrte die Minijob-Zentrale weiter aus:
- Der Personalfragebogen kann sowohl für 450-Euro-Minijobber als auch für kurzfristig Beschäftigte eingesetzt werden.
- Mit dem Personalfragebogen erfassen die Arbeitgeber alle notwendigen Daten ihres Arbeitnehmers. Gleichzeitig stellt der Personalfragebogen sicher, dass nur Daten erhoben werden, die Arbeitgeber erfragen dĂĽrfen.
- Die Arbeitgeber vervollständigen mit dem Personalfragebogen ihre Lohnunterlagen und haben damit einen wichtigen Nachweis für die Betriebsprüfungen.
- Neben persönlichen Angaben des Minijobbers – wie zum Beispiel die Rentenversicherungsnummer – klärt der Personalfragebogen auch Folgendes:
- Status in der Sozialversicherung bei Beginn der Beschäftigung
- Angaben zur gesetzlichen Krankenversicherung
- Weitere Beschäftigungen
- Befreiung von der Rentenversicherungspflicht
- Der Personalfragebogen ersetzt nicht den Arbeitsvertrag zwischen Arbeitgeber und Minijobber.
- Romanowski, Geringfügig entlohnte Beschäftigung (Minijob), Grundlagen, NWB DokID: OAAAE-32435
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