- Die vom Kläger geltend gemachten Aufwendungen für seine Fortbildung zum Gärtnermeister sind Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit gem. § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG. Die Fortbildungskosten sind auch in vollem Umfang zum Abzug zuzulassen.
- Die Fortbildungskosten des Klägers können auch nicht gem. § 3c Abs. 1 EStG in Höhe des Meisterbonus gekürzt werden. Gem. § 3c Abs. 1 EStG dürfen Ausgaben, soweit sie mit steuerfreien Einnahmen in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang stehen, nicht als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abgezogen werden. Die vom Kläger geltend gemachten Fortbildungskosten standen jedoch mit nicht steuerfreien Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit (Arbeitslohn) in Zusammenhang.
- Insbesondere ist der vom Kläger erhaltene Meisterbonus keine steuerbare Einnahme, denn er kann nicht unter eine der sieben Einkunftsarten des § 2 Abs. 1 Satz 1 EStG subsumiert werden.
- Langenkämper, Fortbildungskosten, NWB infoCenter, NWB DokID: SAAAB-03400
Ass. jur. Andreas Illi (v.i.S.d.P.)
NWB Verlag GmbH & Co. KG
Eschstr. 22 - 44629 Herne
www.nwb.de