Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat umfangreiche Informationen zur Vorsorgevollmacht sowie zur Betreuungs- und Patientenverfügung veröffentlicht. Hintergrund ist ein Beschluss des BGH, in dem sich das Gericht dazu geäußert hat, welche inhaltlichen Voraussetzungen an eine Vorsorgevollmacht und eine Patientenverfügung zu stellen sind (BGH, Beschluss v. 06.07.2016 - XII ZB 61/16). Auf der Internetseite des BMJV sind folgende Formulare und Broschüren zusammengestellt:Hinweise: Das BMJV weist darauf hin, dass die Broschüre Patientenverfügung bereits in ihrer derzeitigen Fassung im Einklang mit der jüngsten Rechtsprechung des BGH steht. Weitere Informationen zu diesem Thema hat das BMJV auf seiner Homepage veröffentlicht. Quelle: BMJV online (il)
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