- Wie der EUGH die Arbeitszeit von AuĂźendienstmitarbeitern definiert
- Unter welchen Voraussetzungen ein eBay-Anbieter das Gebot eines Interessenten auf der Internetplattform streichen darf
- Warum kein Schadenersatz fĂĽr Verdienstausfall gezahlt wird, wenn Kinder keinen Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung erhalten haben
- Welche Bankgebühren rund um das Girokonto zulässig sind
- In welchen Fällen Elektronikhändler für die Entsorgung von Energiesparlampen Rückstellung bilden dürfen
- Welche Ă„nderungen der Referentenentwurf des Gesetzes zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens vorsieht
- Welche Ergänzungen und Änderungen der Finanzausschuss in das Steueränderungsgesetz 2015 eingebracht hat
- In welchen Fällen die Übernahme von Bußgeldern seitens des Arbeitgebers Arbeitslohn ist
- Warum Gewinne aus Pokerturnieren als EinkĂĽnfte aus Gewerbebetrieb der Einkommensteuer unterliegen
- Was nicht als Nachweis der Lieferung in das ĂĽbrige Gemeinschaftsgebiet anerkannt wird
- Warum unternehmerisch tätig wird, wer planmäßig 140 fremde Pelzmäntel über eine elektronische Handelsplattform in eigenem Namen verkauft
- Wann Rechnungen doch zum Vorsteuerabzug berechtigen, obwohl an der angegebenen Anschrift keine geschäftlichen Aktivitäten stattgefunden haben
- Welche vereinfachten Verwaltungsregelungen fĂĽr Spenden im Kontext der FlĂĽchtlingshilfe gelten
Bis zum nächsten Dr. Endriss-Newsletter in Kooperation mit dem NWB-Verlag.
Inhaltsverzeichnis
Arbeitsrecht Zivilrecht
Amtshaftung
Girokonto
Bilanzierung
Gesetzgebung
- Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens (BMF)
- Steueränderungsgesetz 2015 beschlossen (Bundestag)
Einkommensteuer
- Arbeitslohn durch BuĂźgeldĂĽbernahme seitens des Arbeitgebers (OFD)
- Gewinne aus der Teilnahme an Pokerturnieren (BFH)
Lohnsteuer
Umsatzsteuer
- Buch- und Belegnachweis bei innergemeinschaftlichen Lieferungen (BFH)
- Verkäufe bei eBay (BFH)
- Vorsteuerabzug aus Rechnungen im Onlinehandel (FG)
- Vertrauensschutz fĂĽr Bauleistende nur bei "Aufhebung oder Ă„nderung" (FG)
- Bauleistende - Grundsätzlich kein Vertrauensschutz (FG)
FlĂĽchtlingshilfe
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