- Sofern die Leistungen einer Kapitalgesellschaft auf einem „rechtzeitig geschlossenen” Vertrag beruhen, ist für die Frage der Annahme einer vGA grundsätzlich auf die Verhältnisse im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses abzustellen.
- Auch ein früherer Gesellschafter kann daher aufgrund seiner damaligen Rechtsstellung als Gesellschafter noch Empfänger einer vGA sein.
- Briese, Verdeckte GewinnausschĂĽttung mit ABC, Grundlagen; NWB DokID: WAAAE-85847
- Gehrmann, Verdeckte GewinnausschĂĽttungen, infoCenter; NWB DokID: QAAAA-88453
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