Um Steuerberaterkanzleien dabei zu unterstützen, ihren Mandanten ein breiteres Leistungsportfolio und ihren Mitarbeitern attraktive Aufstiegschancen anbieten zu können, hat die 96. Bundeskammerversammlung am 18.09.2017 beschlossen, einen neuen Fachassistenten für Rechnungswesen und Controlling einzuführen.
Hierzu fĂĽhrt die BStBK u.a. weiter aus:
  • Geht es nach dem Willen der 120 Delegierten, soll der Tätigkeitsschwerpunkt des Fachassistenten in den Bereichen internes und externes Rechnungswesen, BuchfĂĽhrung und Bilanzierung, betriebswirtschaftliche Auswertung, Controlling und Jahresabschlusserstellung sowie integrierte Unternehmensplanung liegen.
  • Die Fortbildung richtet sich an ausgebildete Steuerfachangestellte und Auszubildende mit gleichwertiger Berufsausbildung (z.B. Bankkaufmann, Industriekaufmann, GroĂź- und AuĂźenhandelskaufmann); aber auch Akademiker mit einem dreijährigen Hochschulstudium können sich weiter qualifizieren.
  • Die Steuerberaterkammern werden - aufgrund der originären Zuständigkeit der Länder fĂĽr Bildungspolitik - den BerufsbildungsausschĂĽssen der Länder die PrĂĽfungsordnung und einen Anforderungskatalog zur Genehmigung vorlegen, damit sich im Jahr 2019 die ersten Kandidaten zur PrĂĽfung anmelden können.
Quelle: BStBK, Pressemitteilung vom 28.09.2017 (il)
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