Hierzu fĂĽhrt der Bundesrat u.a. weiter aus:
Firmenerben sollen auch künftig weitgehend von der Steuer verschont werden, wenn sie das Unternehmen lange genug fortführen und Arbeitsplätze erhalten. Die Vorgaben für die Steuerprivilegien wurden allerdings auf Vorschlag des Vermittlungsausschusses verändert, um die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts umzusetzen. Hinweis: Das Gesetz wird nun dem Bundespräsidenten zur Unterschrift zugeleitet und kann danach im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Es soll rückwirkend zum 01.07.2016 in Kraft treten.
Weitere Einzelheiten zu den nun beschlossenen Reglungen können Sie in der nächsten Ausgabe der NWB Erben und Vermögen nachlesen. In der NWB werden wir voraussichtlich Mitte November ausführlich über die Reform berichten. Quelle: u.a. Plenum KOMPAKT v. 14.10.2016 (il) Verwandte Artikel:
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