- Die Kläger haben im Streitjahr neben den ihnen zugewiesenen, nach ihrer Beteiligungsquote berechneten laufenden Einkünften aus der Mitunternehmerschaft auch die hier streitigen Sondereinnahmen erzielt. Diese Einnahmen beruhen mit einem Teilbetrag auf der Erstattung von in der Vergangenheit geleisteten Schuldzinsen und im Übrigen auf einer Minderung der anteilig auf die Kläger entfallenden AfA für die vermieteten Gebäude.
- Das FA ist zu Recht davon ausgegangen, dass der erlassene Schuldbetrag deswegen aufgeteilt werden muss, weil er zu einem Teilbetrag auf den Ersatz von Schuldzinsen und zu einem weiteren Teilbetrag auf die Rückerstattung des überhöhten Kaufpreises für die Fondsanteile entfällt.
- Die Rückerstattung führt im Veranlagungszeitraum des Erlasses in der entsprechenden Höhe zu einem Zufluss von Einnahmen der Kläger aus Vermietung und Verpachtung.
- Hänsch, Bilanzierung von Zinsen aus einem wertberichtigten Darlehen, BBK 12/2016 S. 596 NWB DokID: PAAAF-75237
- Steuerliche Behandlung eines Darlehensverzichts bei sog. Schrottimmobilien, NWB EN 31/2008 S. 242 NWB DokID: BAAAC-85497
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