- Der entgeltliche Anteil der Wohnungsüberlassung betrug im Jahr 2009 39 % und im Jahr 2010 38 %, so dass die ermittelten Werbungskosten in dieser Höhe einkünftemindernd zu berücksichtigen sind.
- Zur Ermittlung dieser ortsüblichen Vergleichsmiete ist der für die Streitjahre geltende Mietspiegel anzuwenden. Dieser ist entgegen der Auffassung des FA grundsätzlich auch zur Bestimmung von Vergleichsmieten für Einfamilienhäuser heranzuziehen.
- Bei der Festsetzung der Einkommensteuer 2009 und 2010 sind die an die in Ungarn lebende Mutter der Klägerin geleisteten Unterhaltszahlungen als agB zu berücksichtigen.
- Der Nachweis der Zahlungen ist grundsätzlich auch durch eine Bestätigung der unterstützten Personen möglich, sofern diese nicht im Widerspruch zu anderen Feststellungen steht. Solche Bestätigungen der Mutter haben die Kläger für beide Streitjahre vorgelegt.
- Hilbertz, Einkünfteerzielungsabsicht bei Vermietung und Verpachtung, Grundlagen NWB DokID: FAAAE-40149
- Langenkämper, Vermietung und Verpachtung, infoCenter NWB DokID: BAAAB-13237
Ass. jur. Andreas Illi (v.i.S.d.P.)
NWB Verlag GmbH & Co. KG
Eschstr. 22 - 44629 Herne
www.nwb.de