- Jedenfalls bei dem zusätzlichen Urlaubsgeld, abhängig von der Vertragsgestaltung auch bei der Sonderzuwendung, handle es sich in den vorliegenden Fällen um Leistungen, die nicht im engeren Sinne der Bezahlung der Arbeitsleistung dienten, sondern um eine zusätzliche Prämie.
- Diese könne nicht auf den Mindestlohn angerechnet werden, sondern stehe den Beschäftigten zusätzlich zu.
- Eine Änderungskündigung zwecks Streichung dieser Leistungen setze voraus, dass andernfalls der Fortbestand des Betriebes mit den vorhandenen Arbeitsplätzen gefährdet sei. Dies könne in den vorliegenden Fällen nicht festgestellt werden.
- Krüger, Änderungen bei den Mindestlohn- Dokumentationspflichten - Anpassung der Verordnung zum 1.8.2015 und erste Rechtsprechung, BBK 17/2015 S. 798, NWB DokID: PAAAF-00486
- Busch/Cordes, Anrechenbarkeit von Weihnachts-/Urlaubsgeld auf den Mindestlohn, NWB 42/2015 S. 3118, NWB DokID: PAAAF-04961
- Busch/Cordes, Aktuelles zum Mindestlohngesetz, NWB 35/2015 S. 2596, NWB DokID: BAAAE-99138
- Schmidt, Einfluss einer Unterschreitung des Mindestlohns auf die Lohnsteuer-Außenprüfung, NWB 26/2015 S. 1944, NWB DokID: PAAAE-92344
- Hölscheidt, Haftungsrisiken des Steuerberaters beim Mindestlohn, NWB 22/2015 S. 1642, NWB DokID: VAAAE-90440
RA, Dipl.-Finanzwirt (FH) Thomas Egle (v.i.S.d.P.)
Ass. jur. Andreas Illi
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